Flughafen München_2021-1003075_Zentralentechnik ELA T2 und GSH Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-1003075
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München-Flughafen
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flughafen München_2021-1003075_Zentralentechnik ELA T2 und GSH
Zentralentechnik ELA T2 und GSH (Gepäcksortierhalle): Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung sowie Instandhaltung der Elektroakustischen Anlagen im Bereich T2 und GSH im laufenden Terminalbetrieb als Ersatz für die bestehenden Anlagen
Austausch der Bestands-ELA im Terminal 2 und Gepäcksortierhalle durch Errichtung eines neuen Sprachalarmierungssystems nach DIN CEN / TS 54-32 und DIN EN 54-16 für Alarm- und betriebliche Durchsagen.
Im Terminal sind 18 neue Zentralen und in der Gepäcksortierhalle sind 10 neue Zentralen zu errichten und in Betrieb zu nehmen.
Los 1 (T2) + Los 2 (GSH)
Zentralentechnik ELA T2 - Erneuerung und Instandhaltung
Flughafen München
Austausch der Bestands-ELA im Terminal 2 durch Errichtung eines neuen Sprachalarmierungssystems nach DIN CEN / TS 54-32 und DIN EN 54-16 für Alarm- und betriebliche Durchsagen.
Im Terminal sind 18 neue Zentralen zu errichten und in Betrieb zu nehmen.
Weiteren Anforderungen sind insbesondere:
- Aufbau der Vernetzung aller ELA-Zentralen untereinander an Hand der am Standort verfügbaren strukturierten LWL-Verkabelung
- Errichtung von Feuerwehranschalttableaus
- neue Sprechstellen für betriebliche Durchsagen
- Einbindung in das bestehende übergeordnete ELA-Managementsystem
- Einbindung in das digitale Gateansagesystem
- Übergabe von Störmeldungen an die Gebäudeautomation
- Ansteuerung des Bündelfunksystems
Alle Arbeiten erfolgen bei laufendem Betrieb des Terminals 2. Kontinuierliche Durchsagebereitschaft für Alarm- und betriebliche Durchsagen ist zwingend gefordert.
Vollinstandhaltung für die Gesamtanlage
Instandhaltungsvertrag mit 60 Monaten Laufzeit
Optionale, einmalige Verlängerung des Instandhaltungsvertrages um 24 Monate
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
maximal 200 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2).
Wobei hiervon 150 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 a) und.
50 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 b) entfallen;
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon 250 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 a), 50 Punkte auf die Unterlagen nach ZifferIII.1.3 b) und 500 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 c) - Referenzen entfallen.
Bewertet werden nur Angaben der Bewerber zu Errichtungsleistungen, nicht zur Instandhaltung.
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (250 Punkte)
- Vergleichbarkeit des Umfangs der erbrachten Leistungen, (150 Punkte)
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen. (100 Punkte)
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Instandhaltungsvertrag mit 60 Monaten Laufzeit
Optionale, einmalige Verlängerung des Instandhaltungsvertrages um 24 Monate
Zentralentechnik ELA GSH - Erneuerung und Instandhaltung
Flughafen München
Austausch der Bestands-ELA in der Gepäcksortierhalle durch Errichtung eines neuen Sprachalarmierungssystems nach DIN CEN / TS 54-32 und DIN EN 54-16 für Alarm- und betriebliche Durchsagen.
In der Gepäcksortierhalle sind 10 neue Zentralen zu errichten und in Betrieb zu nehmen.
Weiteren Anforderungen sind insbesondere:
- Aufbau der Vernetzung aller ELA-Zentralen untereinander an Hand der am Standort verfügbaren strukturierten LWL-Verkabelung
- Errichtung von Feuerwehranschalttableaus
- neue Sprechstellen für betriebliche Durchsagen
- Einbindung in das bestehende übergeordnete ELA-Managementsystem
- Übergabe von Störmeldungen an die Gebäudeautomation
- Ansteuerung des Bündelfunksystems
Alle Arbeiten erfolgen bei laufendem Betrieb der Gepäcksortierhalle. Kontinuierliche Durchsagebereitschaft für Alarm- und betriebliche Durchsagen ist zwingend gefordert.
Vollinstandhaltung für die Gesamtanlage
Instandhaltungsvertrag mit 60 Monaten Laufzeit
Optionale, einmalige Verlängerung des Instandhaltungsvertrages um 24 Monate
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
maximal 200 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2).
Wobei hiervon 150 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 a) und.
50 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 b) entfallen;
maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon 250 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 a), 50 Punkte auf die Unterlagen nach ZifferIII.1.3 b) und 500 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 c) - Referenzen entfallen.
Bewertet werden nur Angaben der Bewerber zu Errichtungsleistungen, nicht zur Instandhaltung.
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung, (250 Punkte)
- Vergleichbarkeit des Umfangs der erbrachten Leistungen, (150 Punkte)
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen. (100 Punkte)
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Instandhaltungsvertrag mit 60 Monaten Laufzeit
Optionale, einmalige Verlängerung des Instandhaltungsvertrages um 24 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Mindeststandards, Ziffer III.1.2 a):
Gilt nur für Los 1: Zentralentechnik ELA T2 - Erneuerung und Instandhaltung
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter [Betrag gelöscht] EUR. p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Gilt nur für Los 2: Zentralentechnik ELA GSH - Erneuerung und Instandhaltung
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter [Betrag gelöscht] EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Bei einem Teilnahmeantrag für beide Lose muss der geforderte Mindestumsatz im Durchschnitt der. Letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mind. [Betrag gelöscht] EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) betragen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Definition:
Zum Umsatz für vergleichbare Leistungen zählen Festinstallationsleistungen und Lieferleistungen von installationsfertigen Zentralen
- Festinstallation von Sprachalarmierungsanlagen, Elektroakustischen Notfallwarnsystemen, professionellen Großbeschallungsanlagen für Hallen, Säle oder gleichwertig mit > 500 Besuchern, inkl. Inbetriebnahme und Einmessungen
- Brandmeldeanlagen
- Audio- und Videotechnische Anlagen für Versammlungsstätten nach VStättVO
- Datennetzwerke zur vorrangigen Nutzung für Audio- und Videoübertragung (z.B. Dante, AVB, AES 67) inkl. Inbetriebnahme und Einmessung / Prüfung,
jedoch nicht:
- Elektroinstallation
- Anlagen zur Elektronischen Datenverarbeitung
- allgemeine Rundfunk- und Fernsehtechnik
- passive Infrastruktur
- andere Leistungen
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl
sowie insb. Benennung von:
Anzahl Projektleiter (m/w/d) für Installationsprojekte für vergleichbare Leistungen (siehe III.1.2) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung:
Mindeststandard:
Los 1 (Terminal 2): mind. 3
Los 2 (Gepäcksortierhalle): mind. 1
Anzahl Fachmonteure (m/w/d) für Installationsprojekte für vergleichbare Leistungen (siehe III.1.2) mit abgeschlossener einschlägiger Berufserfahrung oder gleichwertiger Qualifikation:
Mindeststandard:
Los 1 (Terminal 2): mind. 10
Los 2 (Gepäcksortierhalle): mind. 3
Bei einem Teilnahmeantrag für beide Lose sind die Anforderungen zu addieren.
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
c) Auflistung der dem Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung mit Angaben zu folgenden Geräten: [hier abschließende Aufzählung der Geräte, die für diese Ausschreibung besonders wichtig sind];
d) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
-- Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail) bleibt zur Überprüfung der Referenz vorbehalten;
-- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
-- Art der erbrachten Leistungen:
- Nutzungsart
Errichtung von Sprachalarmierungsanlagen mit vernetzten Zentralen nach DIN VDE 0833-4 oder gleichwertig
Instandhaltung von Sprachalarmierungsanlagen mit vernetzten Zentralen nach DIN VDE 0833-4 oder gleichwertig mit folgenden Leistungen:
Inspektion
Wartung
Instandsetzung
Sonstiges:
Beschreibung
Errichtung von Sprachalarmierungsanlagen mit vernetzten Zentralen Elektroakustische Notfallwarnsysteme nach DIN EN 60849 / 50849 oder gleichwertig
Instandhaltung von Sprachalarmierungsanlagen mit vernetzten Zentralen nach DIN EN 60849 / 50849 oder gleichwertig mit folgenden Leistungen:
Inspektion
Wartung
Instandsetzung
Sonstiges:
Beschreibung
Sonstiges:
Beschreibung
-- Art des Errichtungs-Auftrags
Neubau
Umbau
Sanierung
-- Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung
Leistungserbringung im Bestand
Leistungserbringung unter laufendem Betrieb
Leistungserbringung im Sicherheitsbereich
Leistungserbringung unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts
-- Eigenüberprüfung
ja / nein
-- Erfolgreiche Sachverständigenprüfung
ja / nein
Datum: [tt.mm.jjjj]
-- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen
Anzahl der vernetzten Zentralenstandorte des Auftrags
(Los 1: min. 4, Los 2: min. 3)
Anzahl der betrieblichen Sprechstellen
(Los 1: min. 10, Los 2: min. 6)
Anzahl der installierten Lautsprecherkreise
Ca. Angaben zum Auftragswert der Errichtung
> [Betrag gelöscht] EUR
> [Betrag gelöscht] EUR und kleiner oder gleich [Betrag gelöscht] EUR
> [Betrag gelöscht] EUR und kleiner oder gleich [Betrag gelöscht] EUR
> [Betrag gelöscht] EUR und kleiner oder gleich [Betrag gelöscht] EUR (min. für Los 1)
> [Betrag gelöscht] EUR und kleiner oder gleich [Betrag gelöscht] EUR
> [Betrag gelöscht] EUR und kleiner oder gleich [Betrag gelöscht] EUR
> [Betrag gelöscht] EUR und kleiner oder gleich [Betrag gelöscht] EUR
> [Betrag gelöscht] EUR und kleiner oder gleich [Betrag gelöscht] EUR (min. für Los 2)
Ca. Angaben zum Jahres-Auftragswert der erbrachten Instandhaltungsleistungen
> [Betrag gelöscht] EUR
> [Betrag gelöscht] EUR und kleiner oder gleich [Betrag gelöscht] EUR
> [Betrag gelöscht] EUR und kleiner oder gleich [Betrag gelöscht] EUR
> [Betrag gelöscht] EUR und kleiner oder gleich [Betrag gelöscht] EUR
> [Betrag gelöscht] EUR und kleiner oder gleich [Betrag gelöscht] EUR
> [Betrag gelöscht] EUR und kleiner oder gleich [Betrag gelöscht] EUR
> [Betrag gelöscht] EUR und kleiner oder gleich [Betrag gelöscht] EUR
> [Betrag gelöscht] EUR und kleiner oder gleich [Betrag gelöscht] EUR
-- Zeitraum der Leistungserbringung:
Zeitraum der Leistungserbringung Errichtung: von [tt.mm.jjjj] bis [tt.mm.jjjj]
Datum der Fertigstellung: [tt.mm.jjjj]
Datum der Inbetriebnahme: [tt.mm.jjjj]
Zeitraum der Leistungserbringung Instandhaltung: von [tt.mm.jjjj] bis [tt.mm.jjjj]
-- Angaben zu Eigenleistung bzw. Kooperation:
Vollständige Eigenleistung: ja / nein
mit Nachunternehmern: ja / nein
in Kooperation mit anderen Unternehmen (z.B. ARGE): ja / nein
Falls keine vollständige Eigenleistung, welche Leistungen wurden als Eigenleistung erbracht: [Beschreibung]
Eigenleistungsanteil in Prozent: [xx,xx] %
-- Sonstiges
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen
Mindeststandards für Referenzen:
Zusätzlich zu den genannten Anforderungen an Referenzen muss mindestens eine Referenz im jeweiligen Los folgende zusätzlichen Anforderungen erfüllen:
Los 1 (Terminal 2):
Referenz für die Errichtung von Sprachalarmierungsanlagen nach DIN VDE 0833-4 oder gleichwertig oder Elektroakustische Notfallwarnsysteme nach DIN EN 60849 / 50849 oder gleichwertig mit
- mindestens 4 vernetzten Zentralenstandorten
- mindestens 10 betrieblichen Sprechstellen
und einem Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Los 2 (Gepäcksortierhalle):
Referenz für die Errichtung von Sprachalarmierungsanlagen nach DIN VDE 0833-4 oder gleichwertig oder Elektroakustische Notfallwarnsysteme nach DIN EN 60849 / 50849 oder gleichwertig mit
- mindestens 3 vernetzten Zentralenstandorten
- mindestens 6 betrieblichen Sprechstellen
und einem Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Bei einem Teilnahmeantrag für beide Lose sind die Anforderungen an Los 1 zu erfüllen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der vorgenannte Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München GmbH vertreten.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 28.04.2022 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht werden.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DRGFT
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.