Rahmenvereinbarung über die Ablesung von Messeinrichtungen für Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler, sowie Sperrung und Wiederinbetriebnahme von Stromzählern
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rewag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Ablesung von Messeinrichtungen für Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler, sowie Sperrung und Wiederinbetriebnahme von Stromzählern
Rahmenvereinbarung über die Ablesung von Messeinrichtungen für Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler, sowie Sperrung und Wiederinbetriebnahme von Stromzählern. Die anzubietenden Leistungen umfassen die Jahresablesung Tarifkunden, Sonderableseportionen l, ll und lll, Sonderablesungen Tarif- und Sonderkunden, sowie Sperrung und Entsperrung von Energieversorgungsanlagen und das Auslesen und technische Änderungen bei verbauten Prepaidzählern.
Rahmenvereinbarung über die Ablesung von Messeinrichtungen für Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler, sowie Sperrung und Wiederinbetriebnahme von Stromzählern. Die anzubietenden Leistungen umfassen die Jahresablesung Tarifkunden, Sonderableseportionen l, ll und lll, Sonderablesungen Tarif- und Sonderkunden, sowie Sperrung und Entsperrung von Energieversorgungsanlagen und das Auslesen und technische Änderungen bei verbauten Prepaidzählern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Ablesung von Messeinrichtungen für Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler, sowie Sperrung und Wiederinbetriebnahme von Stromzählern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen §134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.