411 Kanalbauarbeiten Regenwasserkanal
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörthsee
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82237
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-woerthsee.de
Abschnitt II: Gegenstand
411 Kanalbauarbeiten Regenwasserkanal
Diese Ausschreibung umfasst den Neubau eines Regenwasserkanals DN250 in geschlossener Bauweise (Microtunneling) sowie die Herstellung eines 8m Tiefen Sickerschachtes DN2500 aus Stahlbetonfertigteilen im Abteuf-Verfahren.
Dieser Sickerschacht soll auf dem gegenüberliegenden Grundstück (Fl.-Nr. 356) erstellt werden und dient zur Ableitung der Bauwerksdrainage vom Kirchenwirt. Es soll ein Notüberlauf in den öffentlichen Regenwasserkanal erstellt werden. Aufgrund der tiefen Lage des Notüberlaufes muss der bestehende Regenwasserkanal unter der ST2348 tiefer gelegt werden.
Zudem ist noch ein Notüberlauf der Versickerungsanlage DN250 an den neuen Regenwasserkanal anzuschließen.
Alle Leistungen sollen in geschlossener Bauweise (Microtunneling) erfolgen. Das Mindestgefälle der Vortriebsrohre beträgt 1%.
Es sind zwei neue Betonfertigteilschächte in der Weßlinger Straße zu erstellen, über die der neue Regenwasserkanal an den Bestand angeschlossen wird.
Weßlinger Straße 1, 82237 Wörthsee
1 Stk Stahlbetonschacht DN2500, Tiefe 8,00m
2 Stk Stahlbetonschächte DN1000, Tiefe 1,80m und 3,50m
78m Rohrvortrieb gesteuert (Microtunneling) DN160-250
4 Stk Umsetzen der Vortriebsanlage
150 m² Asphaltaufbruch und Wiederherstellung
3 Stk Anschluss an Bestand
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=242291
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=242291
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=242291
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=242291
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß §55 VgV (2) wird die Öffnung der Angebote von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.