EU-weite Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Fahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Außernzell
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awg.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Fahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von voraussichtlich insgesamt ca. 57 fabrikneuen Dreiachs-Fahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge (ca. 45 Fahrgestelle für Seitenladeraufbau und ca. 12 Fahrgestelle für Heckladeraufbau) eines Fahrgestellherstellers in den Jahren 2023 und 2024. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit bis zum 31.12.2024 abgeschlossen (letzter Lieferzeitpunkt).
Die Fahrgestelle werden mit Hecklader-Pressplattenaufbauten und Schüttungen oder mit Seitenladeraufbau durch einen oder mehrere vom Auftraggeber bestimmte Aufbauhersteller zu kompletten Abfallsammelfahrzeugen zusammengebaut.
Zum weiteren Liefer- und Leistungsumfang gehören u. a. auch folgende (Neben-)Leistungen:
- Zulieferung der Fahrgestelle an einen oder mehrere vom Auftraggeber benannte Aufbauhersteller (Montagestandort in Deutschland) auf Abruf des Auftraggebers.
- Schulung des Bedienpersonals des Auftraggebers am Betriebsstandort der Fahrzeuge (eine Schulung pro Teillieferung).
- „Full-Service-Vertrag“ für die gelieferten Fahrgestelle für 6 Jahre (inkl. Bereitstellung von mind. zwei Vertragswerkstätten/ autorisierten Kundenwerkstätten im Verbandsgebiet des ZAW Donau-Wald; in zwei unterschiedlichen Landkreisen).
Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und der Fahrzeugkomponenten erfolgt im Wesentlichen in Form von Leistungs- und Funktionsanforderungen. In den Vergabeunterlagen werden jedoch technische und inhaltliche Mindeststandards aufgeführt, deren Einhaltung zwingend und im Angebot nachzuweisen ist.
Erfüllungsort/Hauptort der Ausführung der Lieferleistungen ist der Produktionsstandort des durch den Auftraggeber beauftragten Aufbauherstellers in Deutschland.
- Siehe II.1.4).
Zu II.1.4):
Optionen mit Wertung:
- Bei Seitenlader-Fahrgestellen sollen, bei Bedarf die notwendigen Schalter bzw. die meistgebrauchten Vorgänge (z. B. Gangschaltung, Neutralschalter für die Drehzahlanhebung, Warnblinkerschalter etc.) links neben dem Fahrersitz, verbaut in einem Schalterturm, angeordnet sein.
Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung sind weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen anzubieten, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Zu II.2.7):
Lieferzeitpunkt:
1. Lieferung bis 08/2023: 20 Abfallsammelfahrzeuge (Aufteilung: 20 Seitenlader-Fahrgestelle).
2. Lieferung bis 02/2024: 25 Abfallsammelfahrzeuge (Aufteilung: 21 Seitenlader- / 4 Hecklader-Fahrgestelle).
3. Lieferung bis 12/2024: 12 Abfallsammelfahrzeuge (Aufteilung: 4 Seitenlader- / 8 Hecklader-Fahrgestelle).
Hinweis: Die Liefermenge für den ersten Lieferzeitpunkt liegt fest und wird mit Zuschlagserteilung abgerufen. Der Auftraggeber ist für die 2. Lieferung berechtigt, bis zum 31.12.2022 die Bestellmenge für die jeweiligen Fahrgestelle noch anzupassen. Für die 3. Lieferung kann eine Anpassung bis zum 30.06.2023 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
- Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR.
- Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein.
- Eigenerklärung über die Lieferung von baugleichen oder ähnlichen Fahrgestellen für Dreiachs-Heck- und Seitenladerfahrzeugen.
- Eigenerklärung über die Lieferung von mindestens 20 baugleichen oder ähnlichen Fahrgestellen für Dreiachs-Heckladerfahrzeuge sowie von 20 baugleichen oder ähnlichen Fahrgestellen für Dreiachs-Seitenladerfahrzeuge jeweils zur Sammlung von kommunalen Abfällen in Deutschland im Zeitraum 2019 bis 2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind gem. § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ von der Vergabestelle erteilt. Auskünfte per Telefon, Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.