Bekanntgabe: Rahmenvertrag zum Bezug von Cisco Meraki Hardware Referenznummer der Bekanntmachung: 71/202204
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goethe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntgabe: Rahmenvertrag zum Bezug von Cisco Meraki Hardware
Rahmenvertrag über aktive Netzwerkkomponente der Firma Cisco Meraki
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung befindet sich in den Anlagen zu diesen Ausschreibungsbedingungen, insbesondere in den Anlagen 10,11 und 12.
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München
Bei der Ausstattung bzw. Neuausstattung seiner weltweiten Standorte setzt das Goethe-Institut ausschließlich Hardware des Netzwerkausrüsters Cisco Meraki ein welche zentral über die Meraki Cloud verwaltet, gemonitort und administriert wird.
Dies umfasst verschiedene Produktgruppen die im Anhang der Vergabeunterlagen dediziert aufgeführt sind.
Aufgrund der an den Standorten bereits eingesetzten und zentral verwalteten Netzwerkhardware wird ausschließlich der Hersteller Cisco Meraki in Betracht gezogen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag zum Bezug von Cisco Meraki Hardware
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHXRGEY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mindestens 15 Kalendertage vergangen sind.
Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland