Beschaffung eines Urinanalysegerätes cobas 6500 der Fa. Roche sowie eines vollautomatischen Uringerätes cobas u601der Fa. Roche
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Urinanalysegerätes cobas 6500 der Fa. Roche sowie eines vollautomatischen Uringerätes cobas u601der Fa. Roche
Für die Durchführung von Urinbasisuntersuchungen, die 24h/7Tage verfügbar sein müssen, beabsichtigt das Universitätsklinikum Augsburg die Beschaffung eines vollautomatischen Uringerätes cobas 6500 der Fa. ROCHE bestehend aus den modularen Komponenten cobas u601 und cobas u701 für die automatisierte, qualitative bzw. semiquantitative In-vitro-Bestimmung von Urinanalyten mittels Teststreifenmethode sowie der vollautomatisierten Urinmikroskopie für den Nachweis von geformten Bestandteilen im Urin.
Für die Durchführung von Urinbasisuntersuchungen, die 24h/7Tage verfügbar sein müssen, beabsichtigt das Universitätsklinikum Augsburg die Beschaffung eines vollautomatischen Uringerätes cobas 6500 der Fa. ROCHE bestehend aus den modularen Komponenten cobas u601 und cobas u701 für die automatisierte, qualitative bzw. semiquantitative In-vitro-Bestimmung von Urinanalyten mittels Teststreifenmethode sowie der vollautomatisierten Urinmikroskopie für den Nachweis von geformten Bestandteilen im Urin. Im Zuge der Automatisierung von Basisuntersuchungen ist ein direkter Anschluss an das im Institut für Labormedizin und Mikrobiologie (ILM) des UK-A implementierte Laborautomationssystem cobas 8000 / Fa. ROCHE erforderlich. Zusätzlich ist ein weiteres vollautomatisches bauartgleiches Teststreifenmodul cobas u601 / Fa. Roche als Back-up für die Notfalldiagnostik geplant.
Der Harnstatus
•ist eine multiparametrische labormedizinische schnelle Basisuntersuchung zur Abklärung von Nieren-, Harnwegs-, Leber- und Stoffwechselerkrankungen mittels Urinanalyse,
•wird als kombinierter Urinteststreifen- und Urinsedimentuntersuchung durchgeführt
•zählt unverzichtbar zu den 24h/7Tage verfügbaren labormedizinischen Basisuntersuchungen eines Maximalversorgers bzw. eines Universitätsklinikums.
•UK-A Anforderungszahl: durchschnittlich zwischen 120-150 / Tage
Für die schnelle und ausfallsichere Durchführung ist ein weitgehend automatisiertes Testsystem mit zuverlässiger Testdurchführung und Auswertung erforderlich, das räumlich und in den Ablauf des Zentrallabors im Universitätsklinikum Augsburg integriert werden muss.
Das vollautomatische Uringerät muss die qualitativen bzw. semiquantitativen In-vitro-Bestimmungen von Urinanalyten (pH-Wert, Leukozyten, Nitrit, Protein, Glucose, Ketone, Urobilinogen, Bilirubin und Erythrozyten sowie spezifisches Gewicht, Farbe und Klarheit) mittels Teststreifenmethode sowie eine vollautomatisierten Urinmikroskopie für den Nachweis von geformten Bestandteilen im Urin (Erythrozyten, Leukozyten, Epithelien, Zylinder etc.) schnell und zuverlässig messen.
Um eine schnelle und standardisierte Abarbeitung zu erzielen, ist ein direkter Anschluss des Gerätes an das im Institut für Labormedizin und Mikrobiologie (ILM) des Universitätsklinikum Augsburg bereits implementierte Laborautomationssystem cobas 8100 / 8000 / p501 der Fa. ROCHE notwendig, einschließlich der bidirektionalen IT-Anbindung an die vorhandene Middle Ware Infinity. Im Zuge der Ersatzbeschaffung soll auf eine vollständige Automation umgestellt werden, um die Fehleranfälligkeit weiter zu reduzieren und von pandemiebedingten Personalausfällen im Labor unabhängig zu werden. Es wurde daher beschlossen ein Ersatzgerät mit folgenden Kriterien zu beschaffen:
a)vollautomatisches Urinalalysegerät zur Urinteststreifenanalyse, Durchführung des Harnsediments mit Bilderkennung für die Notfall- und Routinediagnostik eines Krankenhauslabors der Maximalversorgung
b)Anschluss an das Laborautomationssystem cobas 8000 der Fa. ROCHE einschließlich einer IT-Anbindung an die Middle Ware „Infinity“
c)vollautomatisches Back-up-System für die Urinteststreifenanalyse, bei dem identische Testreagenzien und Verbrauchsmaterialien eingesetzt werden können.
Weitere Mindestanforderungen für die automatisierte Urinanalyse sind
d) Verfügbarkeit von CE-markierten Reagenzien und Verbrauchsmittel des Geräteherstellers,
e)Verfügbarkeit von CE-markierten Eigen- oder Fremdkontrollen zur Qualitätssicherung entsprechend den Vorgaben nach Rilibäk in der jeweils gültigen Fassung,
Eine europaweite Markterkundung ergab, dass nur das vollautomatische System cobas 6500 der Fa ROCHE in Kombination mit dem Teststreifengerät u601 der Fa. ROCHE alle obengenannten Voraussetzungen erfüllt.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird den Vertrag nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Tagen schließen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nur die Geräte der Firma ROCHE erfüllt die unter II.2.4 genannten Mindestanforderungen.
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs haben wir alle Alternativen bzw. Ersatzlösungen geprüft. Auch nach Rücksprachen mit den Herstellern erfüllt nur das Gerät der Fa. ROCHE (Kombi) als einziges alle genannten Spezifikationen. Somit steht fest, dass es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt. Der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, denn alle aufgestellten technischen Anforderungen a) bis e) sind zwingend erforderlich (Mindestanforderungen).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68305
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de