Unterstützung_PERLE_LfSt Referenznummer der Bekanntmachung: 2022TST000002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung_PERLE_LfSt
Unterstützungsleistungen bei der Softwareentwicklung, Test- und Deploymentprozesse im Teilprojekt Elfe PERLE:
PERLE ist Teil des Vorhabens KONSENS (Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung, https://www.steuer-it-konsens.de/ ), welches sich die Vereinheitlichung und Modernisierung der IT-Lösungen der Steuerverwaltung der Länder zum Ziel gesetzt hat.
Rahmenvereinbarung einer Beschaffung von zwei Dienstleistungen zur Unterstützung der Programmierung der IT-Abteilung des Bay. Landesamts für Steuern am Standort Nürnberg.
Zeitraum: 2 externe Dienstleistende Unterstützer für jeweils 2 Jahre mit Verlängerungsoption (jeweils 1 Jahr, also 2 mal 2 + 1) in zwei Losen.
LOS 1: Build, Deployment, automatisiertes und manuelles Testing
Sowohl für Programmfreigaben für die einzelnen Produktionsumgebungen der verschiedenen Bundesländer, wie auch für interne Testumgebungen müssen regelmäßig Buildprozesse durchlaufen werden. Für das offizielle Freigabenverfahren müssen umfangreiche Dokumentationen auf Basis von MS-Office erstellt werden. Zur laufenden Qualitätssicherung werden automatische Tests durchgeführt.
LOS 2: Java (mit PL-SQL-Erfahrung)
Im JBoss Applikationsserver werden die Geschäftsprozesse des steuerlichen Fachverfahrens abgebildet. Die Speicherung von Daten erfolgt in einer Oracle Datenbank. Der Datenaustausch mit anderen Diensten oder Verfahren erfolgt über Webservices.
Die Server-Anwendung soll technisch weiterentwickelt und optimiert werden, z.B. soll eine Verbesserung des Antwortzeit-Verhaltens erreicht werden.
Für jedes Los gilt:
Der Auftragnehmer wird seine Leistungen grundsätzlich durch Teleservice erbringen: siehe Anlage Nr. 5. Eine Einwahl- und Arbeitsumgebung wird vom Auftraggeber bereitgestellt.
Einmal pro Monat besteht eine grundsätzliche Präsenzpflicht am Standort des BayLfSt in Nürnberg. Für die Einarbeitungsphase werden in den ersten 6 Wochen zusätzlich drei mal drei Tage Präsenzpflicht festgelegt.
Näheres in den Vergabeunterlagen.
LOS 1
Unterstützung bei Programmierung ab Juni
Verlängerung um ein Jahr ist möglich
Verlängerung um ein Jahr ist möglich
LOS 2
Für LOS 2 ist ein Start der Leistungserbringung zum 01.12.2022 vorgesehen.
Verlängerung um ein Jahr ist möglich
Verlängerung um ein Jahr ist möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EVB-IT Dienstvertrag und VOL/B; Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Persönlichen Lage, insb. zum Nichtvorliegen von Insolvenzverfahren, Liquidation, schwere Verfehlungen, Tatbestände des § 123 Abs. 1 GWB, der Voraussetzungen des Ausschlusses nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister;
— Erklärung Bietergemeinschaft (nur bei einer Bewerbergemeinschaft)
Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mindestanforderung ist eine Projektreferenz, die folgende Mindest-Kriterien erfüllt:
- Beratungsleistung im Bereich der ausgeschriebenen Dienstleistung
- Abschlusszeitpunkt des Referenzauftrages < 3 Jahre
- Gesamtvolumen Ihrer Beteiligung am IT-Vorhaben in Personentagen: mind. 180 PT
- Gesamtzeitraum der Beteiligung am IT Vorhaben: mind. 18 Monate
Verpflichtungserklärung der eingesetzten Mitarbeiter, Scientology Schutzerklärung, Auftragsdatenvereinbarung, Geheimhaltungsvereinbarung, Teleservicevereinbarung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform http://www.auftraege.bayern.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Danach können Sie die Unterlagen im Bieterassistenten elektronisch bearbeiten(Ausschreibungsnummer: 2021GHO000004).
Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorab einmalig registrieren. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos.
Sollten Sie Fragen zur eProcurement−Plattform haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Fa.HealyHudson: http://www.deutsche−evergabe.de/kontakt.html
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im Bieter−Handbuch dargestellt: https://www.evergabe.bayern.de/eVergabe.Einkauf/help/de−DE/eVa_Bieter−Handbuch.pdf.
Ausführlicher beruflicher Werdegang des zum Einsatz im Landesamt vorgesehenen Entwicklungsteamleiters mit Schwerpunkt der Darstellung der beruflichen Tätigkeit und der nachweisbaren Fortbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen ist anzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.