Beratung KHZG im Prozessmanagement, Umsetzungsbegleitung und Change-Management Referenznummer der Bekanntmachung: 2235/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Adresse des Beschafferprofils: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung KHZG im Prozessmanagement, Umsetzungsbegleitung und Change-Management
Die München Klinik gGmbH beabsichtigt in diesem Verfahren Beratung KHZG im Prozessmanagement, Umsetzungsbegleitung und Change-Management zu beauftragen.
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Der Bedarf an Unterstützung ist dabei mit 800 Tagen (unabhängig von der Aufteilung der Tage in den einzelnen Rollen) bis 31.12.2025 vorgesehen und begrenzt, wobei die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung - nach EuGH-Entscheidung vom 17. Juni 2021 (C?23/20 - Simonsen & Weel) - ein Abrufkontingent von maximal 1200 Personentagen über die 48- monatige Laufzeit umfasst.
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Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
München Klinik gGmbH Thalkirchner Straße 48 80337 München
Die München Klinik gGmbH ist Deutschlands zweitgrößter kommunaler Krankenhausverbund - mit über 7.000 Beschäftigten, rund 3.300 Betten und vier Häusern der Maximalversorgung. Mit den Kliniken in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing und Thalkirchner Straße bietet die München Klinik eine umfassende Versorgung auf höchstem medizinischem und pflegerischem Niveau. Die Arbeit ist geprägt von der engen Zusammenarbeit mit den Münchner Universitäten. Jährlich lassen sich im Durchschnitt rund 135.000 Menschen stationär behandeln - aus München und aus der Region. In der Notfallmedizin ist die München Klinik die Nr. 1 der Region. Über 40 Prozent aller Notfälle der Landeshauptstadt werden in den vier Notfallzentren aufgenommen.
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Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) hat die MüK ein großes Digitalisierungsprogramm mit verschiedenen unterschiedlichen Vorhaben aufgesetzt. An das Budget, welches vom Bund und den Ländern für die Digitalisierung auf Basis des KHZG bereitgestellt wird, sind verschiedene Auflagen an die Realisierung und den Nachweis der Vorhaben geknüpft, welche zwingend erfüllt werden müssen. Zusätzlich ist der vorgegebene Zeitraum der Umsetzung zeitlich begrenzt, d.h. Fördergelder müssen bis spätestens Ende 2023 abgerufen werden, Vorhaben bis Ende 2024 final umgesetzt sein. Dies bedeutet für die MüK eine umfassende digitale Transformation, welche, um erfolgreich zu sein, eine detaillierte Planung, ein durchdachtes Aufsetzen der Vorhaben und eine rigide Steuerung der Projekte voraussetzt.
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Kernprojekte des MüK KHZG-Programms sind:
1. Unternehmensweite Einführung der digitalen Pflegekurve inkl.
a) Digitale pflegerische und ärztliche Dokumentation
b) Digitale Medikation
c) Umstieg auf mobiles Arbeiten im klinischen Alltag für Ärzte, Pflege und Therapeuten
d) Digitale Vernetzung von POCT Devices
e) Unternehmensweite Einführung eines Patientenportals (App für Patienten) inkl. z.B.:
aa) Online Terminanfrage / -vergabe
bb) Online Check-in von zuhause und an Check-in Terminals in der Patientenaufnahme
cc) Möglichkeiten für Patienten zum Hochladen von Dokumenten vor dem stationären Aufenthalt
2. Einführung eines Kardiologie-Informationssystems in den vier Kardiologien der MüK inklusive der digitalen Vernetzung der EKG Geräte
3. Roll-out eines MüK-weiten PDMS für die Intensiv- und IMC-Stationen
4. Einführung einer spezifischen Software für die Notfallzentren (Erwachsene und Kinder) aller Standorte
5. Digitalisierung der Pathologie zur ortsunabhängigen Befundung und Einführung von Systemen zur Befundungsunterstützung
6. Weitere Themen in ausgewählten Fachabteilungen (Digitalisierung neurochirurgischer OP, Telemedizin Derma, Vernetzung zweier Standorte in der Gastro, OP-Roboter für die Gyn, Viszeral- und Kinderchirurgie)
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Um den Anforderungen und dem übergeordneten Sinn der Fördermittel gerecht zu werden, hat wie in allen Projekten zur Verbesserung des Digitalisierungsgrads die System- bzw. Apllikationsbegleitende Prozessevaluation aller Fachabteilungen und klinischer Funktionen über die Standorte zu erfolgen. Gesamtziel des Programms ist es, das klinische Arbeiten durch die Digitalisierung zu verbessern und durch die Prozessveränderung während der Einführung geeigneter Systeme zu unterstützen und zu begleiten.
Während dabei das existierende KIS (Cerner) als Rückgrat bestehen bleiben soll, schließt das Zielbild der MüK IT-Landschaft ein "Best of Breed" Ökosystem aus innovativen Softwarelösungen rund um und verbunden mit dem KIS ein. Die Einbindung des klinischen Personals sowohl beim Aufsetzen als auch bei der Umsetzung der einzelnen Projekte ist Kern des KHZG-Programms.
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Die MüK sucht einen Partner mit verbindlichem Kommittenten für die erfolgreiche Umsetzung des KHZG-Programms, der bei der Prozessoptimierung, der Digitalisierung und der projekthaften Umsetzung unterstützt. Der Partner soll die spezifischen Herausforderungen, von einer der größten kommunalen Kliniken mit fünf Kliniken, 60 Fachkliniken und ambulanten Zentren kennen, erfahrenes Personal einbringen, spezifische Handlungsempfehlungen geben und beim Stakeholder Management aktiv unterstützen. Aufgrund der hohen Anzahl an parallellaufenden Projekten greift die MüK auf eine Vielzahl an externen Experten für die Umsetzung des KHZG-Programms zurück. Es muss sichergestellt werden, dass der Knowledge Transfer in die Organisation während und nach dem Projekt erfolgt. Zur Erreichung der KHZG-Ziele benötigt die MüK Unterstützung in folgenden Bereichen:
1. Projektmanagement insb. Projektmanagement Office (PMO)
2. Prozessmanagement inkl. Prozessoptimierung und digitale Lösungsentwicklung sowie Umsetzungsbegleitung und Change-Management (vor-Ort Unterstützung)
Hierbei soll über alle Bereiche eine übergreifende Programmleitung eingesetzt werden. Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber fordert die drei (max. fünf) geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
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a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. II 2 Nr. 3 der Anlage
0_Teilnahme_Vergabeunterlagen und gemäß Ziffer III.1.2 dieser Bekanntmachung.
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b) Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Anlage 0_Teilnahme_Vergabeunterlagen und gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung. Die Vergabestelle addiert über die erreichte Summe aus der Anzahl der Referenzen die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus Anlage 3 der Vergabeunterlagen hinzu. Die Vergabestelle legt dabei max. fünf Referenzen zugrunde, die mit den Ziffern 1-5 entsprechend gekennzeichnet sind. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt aus den Unterlagen die ersten fünf Referenzen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
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c) Auswahlkriterium 3: Qualität der Unternehmenseignung nach Ziffer C II Nr. 8 ff der Anlage 0_Teilnahme_Vergabeunterlagen (Anlage 2F4.2 der Vergabeunterlagen) und Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung.
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d) Gesamtauswahlentscheidung
Es werden mindestens die drei und maximal die fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind.
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG , § 21 SchwarzArbG und nach der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) vorliegen (s. Anlage 2 Eigenerklärungen Eignung).
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein Bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 8. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV), mit Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate.
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2) Auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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3) Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
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4) Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen jeweils mindestens 3,0 Million Euro betragen haben. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
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5) Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Im Einzelnen:
- Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Sach- und Umweltschäden [Betrag gelöscht] Euro
(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme).
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6) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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7) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
4) Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen jeweils mindestens 3,0 Million Euro betragen haben. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
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5) Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Im Einzelnen:
- Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Sach- und Umweltschäden [Betrag gelöscht] Euro
(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme).
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6) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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8a) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form eines Nachweises nach Anlage 3 der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen.
8b) Mindestanforderung: Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzen für den Ausschreibungsgegenstand.
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9) Mindestanforderungen:
- Die Teammitglieder des interdisziplinären Projektteams bestehen u.a. aus ärztlichen Vertretern, Pflege oder therapeutischen Vertretern
- Erfahrung in der Prozessoptimierung entlang des gesamten Patientenfades von der Aufnahme des Patienten bis zu seiner Entlassung in den letzten 5 Jahren; Mindestens 5 Projekte Prozessoptimierung entlang des gesamten Patientenfades
- Nachweis über profunde Projekterfahrung zur Geschäftsprozessanalyse in Krankenhäusern abgeschlossen in den letzten drei Jahren für mind. 5 Teammitglieder
- Nachweis eines Projekts > 500 Beratertage im Bereich Prozessanalyse Krankenhaus, abgeschlossen in den letzten drei Jahren
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10) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
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11) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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12) Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters.
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13) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
Mindestens 5 KHZG zertifizierte Mitarbeiter (Nachweis mittels Zertifikat)
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14) Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und der Führungskräfte des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich hervorgehen, die zur Beratung des öAG herangezogen werden können. Der Bieter sichert zu, über hinreichende personelle Ressourcen zu verfügen, so dass unmittelbar nach einer Beauftragung mit der Bearbeitung begonnen werden kann und zügig eine Übermittlung der Ergebnisse erfolgt.
Mindestanforderung: 50 Beschäftige
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
8b) Mindestanforderung: Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzen für den Ausschreibungsgegenstand.
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9) Mindestanforderungen:
- Die Teammitglieder des interdisziplinären Projektteams bestehen u.a. aus ärztlichen Vertretern, Pflege oder therapeutischen Vertretern
- Erfahrung in der Prozessoptimierung entlang des gesamten Patientenfades von der Aufnahme des Patienten bis zu seiner Entlassung in den letzten 5 Jahren; Mindestens 5 Projekte Prozessoptimierung entlang des gesamten Patientenfades
- Nachweis über profunde Projekterfahrung zur Geschäftsprozessanalyse in Krankenhäusern abgeschlossen in den letzten drei Jahren für mind. 5 Teammitglieder
- Nachweis eines Projekts > 500 Beratertage im Bereich Prozessanalyse Krankenhaus, abgeschlossen in den letzten drei Jahren
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13) Mindestens 5 KHZG zertifizierte Mitarbeiter (Nachweis mittels Zertifikat)
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14) Mindestanforderung: 50 Beschäftige
15) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
16) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
17) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend -
18) Eigenerklärung zur Einhaltung des MiLoG
19) Auszug aus dem Gewerbezentralregister - falls vorliegend -
20) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
21) Scientology-Schutzerklärung
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YL5RUWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
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3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer