22 E 057 - Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Online-Kommunikation der Stadt Regensburg Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 057
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 E 057 - Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Online-Kommunikation der Stadt Regensburg
Projektbezogene Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Onlinekommunikation der Stadt Regensburg im Internet mit einem geschätzten Aufwand für die laufende Unterstützung der Online-Redaktion inkl. dabei anfallender Beratungstätigkeiten von monatlich ca. 14 Stunden und für die konzeptionelle Weiterentwicklung und dabei anfallender Projekte mit jährlich ca. 550 Stunden.
Projektbezogene Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Onlinekommunikation der Stadt Regensburg im Internet mit einem geschätzten Aufwand für die laufende Unterstützung der Online-Redaktion inkl. dabei anfallender Beratungstätigkeiten von monatlich ca. 14 Stunden und für die konzeptionelle Weiterentwicklung und dabei anfallender Projekte mit jährlich ca. 550 Stunden.
Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Rahmenvereinbarung unter unveränderten Bedingungen insgesamt zweimal um je ein Jahr verlängert werden (bis 30.06.2025 bzw. 30.06.2026). Die Vertragsverlängerung muss jeweils mindestens drei (3) Monate vor Vertragsablauf (= jeweils 31.03.) schriftlich vereinbart werden.
Spätestens nach vier Jahren endet der Vertrag am 30.06.2026 endgültig. Eine schriftliche Kündigung nach Vertragsablauf ist zu keinem Zeitpunkt notwendig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 bzw. III.106 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.109).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235 bzw. III.107).
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Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.107).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236 bzw. III.108) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
1. Benennung einer Referenz über ein deutschsprachiges Onlineprojekt vergleichbarer Größenordnung zu www.regensburg.de.
- Kommune mit mindestens 100.000 Einwohnern oder
- Behörden mit mindestens 1.000 Mitarbeitern oder
- Unternehmen mit mindestens 3.500 Beschäftigten
Das Referenzprojekt darf frühestens am 01.01.2019 und muss spätestens am 25.03.2022 abgeschlossen sein.
2. Benennung von zwei Referenzen über die Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern aus dem deutschsprachigem Bereich.
Das Referenzprojekt darf frühestens am 01.01.2019 und muss spätestens am 25.03.2022 abgeschlossen sein.
3. Benennung von drei Referenzen über die selbständige Programmierung in Responsive-Design und einer Navigationstiefe von mindestens 4 Ebenen.
Das Referenzprojekt darf frühestens am 01.01.2019 und muss spätestens am 25.03.2022 abgeschlossen sein.
4. Benennung von zwei Referenzen über die zugangsoptimierte Ausführung (Stichworte BITV / Barrierefreiheit) bei Firmen oder Behörden.
Das Referenzprojekt darf frühestens am 01.01.2019 und muss spätestens am 25.03.2022 abgeschlossen sein.
5. Erfahrungen mit der Umsetzung von mindestens einem Webauftritt, der unter Verwendung von XSLT realisiert wurde.
6. Benennung einer Referenz (z. B. URL oder Screenshots) über die Erfahrung in der Konzeption von deutschsprachigen Intranetportalen bei Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern oder Behörden mit mindestens 1.000 Mitarbeitern oder Kommunen ab 100.000 Einwohnern.
7. Qualitätsmanagement: Bieter ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 oder Bieter legt ein schlüssiges Qualitätsmanagement-Konzept vor.
Abrechnung und Zahlung:
Die monatliche Pauschalgebühr ist am jeweiligen Quartalsende, die Einzelaufträge sind nach Abschluss des jeweiligen Projektes in Rechnung zu stellen und an die genannte Rechnungsanschrift zu senden. Auf jeder Rechnung ist die jeweilige Bestellscheinnummer anzugeben. Allen Rechnungen ist auch eine Auflistung über die Anzahl und Art der abgerechneten Stundensätze gemäß Angebotspreisblatt beizufügen.
Abschlagszahlungen sind im Einzelfall vorher in den einzelnen Bestellscheinen zu vereinbaren. Die Rechnungsanschrift bleibt während der Dauer der Rahmenvereinbarung unverändert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
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Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
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Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
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Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]