M/Smart GWA/MDM/IM4G Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: SV-FMA-211209-008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
M/Smart GWA/MDM/IM4G Lösung
Einführung, Migration und Integration einer Lösung für GWA/MDM/IM4G
Der Betrieb von intelligenten Messsystemen (iMS) nach gültigen Standards der Marktkommunikation erfordert eine Anbindung an das zugeordnete smart Meter Gateway (SMGW) sowie eine umfangreiche Erfassung und Verarbeitung der Messdaten. Dazu bedarf es einer IT-Lösung zur Gateway Administration (GWA) und zum Messdaten Management (MDM). Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG ist formal grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) und setzt aktuell auf die Lösung der Fa. Bosch.IO.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine bei der SWM geplante Einführung, Migration und Integration einer alternativen Lösung.
Von einem Systemtransfer erwarten sich die SWM eine kosteneffiziente Bereitstellung, Rollout, Betrieb und Wartung der zugehörigen Systeme und Prozesse. Ebenso müssen alle Voraussetzungen für eine Rezertifizierung nach ISO 27001 / TR 03109 erfüllt werden.
Es werden folgende Inhaltlichen Anforderungen an die Lösung gestellt:
- Erarbeitung eines Einführungs- und Migrationskonzepts auf die smart Meter Lösung des Anbieters
- Planung, Installation, Einrichtung, Testen und Konfiguration sowie Systembereitstellung und Dokumentation
der Test- als auch der Produktivsysteme auf SWM on prem Server.
- Wartung sowie Absicherung der Betriebsfähigkeit der Software nach Produktivsetzung über 5 Jahre mit Option auf Verlängerung von 2 Jahren.
Mengengerüst:
Kategorie 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
iMS kumuliert 4.400 9.550 19.650 32.250 45.350 62.450 80.550 99550 119050
SMGW kumuliert 4.400 9.550 13.552 18.545 23.736 30.512 37.684 45284 53284
Die Angabe des Mengengerüstes stellt die zum Zeitpunkt der Ausschreibung geltende Prognose auf Basis aktueller Gesetzes- und Geschäftslage dar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
M/Smart GWA/MDM/IM4G Lösung
Nationale Identifikationsnummer: DE211155632
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.btc-ag.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-FMA-211209-008 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).