Neues Herz Gersthofen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gersthofen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gersthofen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schirmer-stadtplanung.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neues Herz Gersthofen
Im Rahmen der städtebaulichen Umstrukturierung des Rathausumfelds und des City Centers soll die „Potentialfläche“ gegenüber dem Rathaus zu einem neuen Stadtpark umgestaltet werden. Im Herzen Gersthofens soll ein neuer Ort der Begegnung entstehen. Hierbei legt die Ausloberin besonderen Wert auf Flexibilität und Nachhaltigkeit, insbesondere im Hinblick auf Klimaresilienz.
In diesem Zuge soll auch der Rathausplatz als repräsentativer Treffpunkt neu gestaltet und somit die angrenzenden Einzelhandels-, Dienstleistungs- und gastronomischen Angebote gestärkt werden.
Um eine qualitätvolle Einbindung in die Umgebung sowie einen einheitlichen Duktus des neuen Stadtzentrums zu gewährleisten, sind die angrenzenden Flächen der Bahnhofstraße und des Vorplatzes der Stadtbücherei sowie die Erweiterungsfläche nördlich des neuen Stadtparks als Ideenteil im Entwurf mitzudenken.
Wettbewerbsaufgabe ist
» die Planung einer städtebauliche Neukonzeption für die Potenzialfläche und die nördlich angrenzenden privaten Flächen mit einer Größe von ca. 1,0 ha, sowie
» als Realisierungsteil die Planung der Freianlagen des Moduls A für die Fläche des neuen Stadtparks sowie die angrenzenden Teilbereiche der Schulstraße, Bahnhofstraße und der Donauwörther Straße mit einer Fläche von ca. 15.000 m2 und des Moduls B für die Fläche des Rathausplatzes mit ca. 5.700 m2, sowie
» als Ideenteil die Planung der Freianlagen des westlichen Teilabschnitts der Bahnhofstraße und des Vorbereichs der Stadtbücherei sowie der privaten Flächen nördlich des neuen Stadtparks mit einer Fläche von insgesamt ca. 9.700 m2.
Die Baukosten der Realisierungsteile in den Kostengruppen KG 500 werden insgesamt grob mit 5,8 Mio EUR netto geschätzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auswahlkriterien
Um sich für die Teilnahme am Wettbewerb zu qualifizieren, müssen die Bewerber*innen im Bewerbungsformblatt als Auswahlkriterien
1. eine Eigenerklärung abgeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 6 und 73 Vergabeverordnung VgV sowie §§ 123, 124 und 128 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB vorliegen, sowie
2. ein Referenzprojekt nachweisen, das alle der folgenden Anforderungen erfüllen muss:
» Einordnung mind. in Honorarzone III für Freianlagen gem. § 39/40 HOAI
» Realisierung nach dem 01. Januar 2013 (mind. Leistungsphase 8 ist abgeschlossen)
» Der/die Bewerber*innen hatte die Projektleitung mindestens für die Leistungsphasen 2 bis 5 inne. Die Referenzleistung darf von der/m Bewerber*in auch in einem anderen Büro (z.B. als leitender Mitarbeiter*in) erbracht worden sein, wenn darüber eine Bestätigung der Projektleitung durch dieses Büro nachgewiesen wird.
Bewerbungsunterlagen
Es werden zur Bewerbung nur die folgenden Unterlagen akzeptiert:
» das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformblatt
» Darstellung des Referenzprojekts mit Bild / Plan und Kurzbeschreibung auf einer Seite DIN A4 (Gestaltung freigestellt)
» Nachweis zur Teilnahmeberechtigung (Kopie der Architektenurkunde, des Architektenausweises oder der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung oder ein vergleichbares Dokument)
» sowie ggf. der Nachweis über die Projektleitung bei Referenzprojekt aus einem Fremdbüro.
Die Unterlagen sind als verbindliche Bewerbung bis Dienstag, 03. Mai 2022 ausschließlich digital über die Vergabeplattform https://www.aumass.de einzureichen. Für den rechtzeitigen, vollständigen Eingang trägt der/die Bewerber*in die Verantwortung. Kosten für die Bewerbung werden nicht erstattet. Weitere als die geforderten Unterlagen, Bewerbungen per Brief bzw. Post oder pauschale Bewerbungen mit Broschüren, Prospekten, Werkberichten o.ä., werden nicht berücksichtigt.
Ausschlusskriterien
Jede/r Bewerber*in hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:
» Nicht digital eingereichte Bewerbungen
» Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen
» Unvollständig ausgefüllte Bewerbungsblätter
» Fehlende Nachweise
» Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausscheiden aller Mitglieder.
Auswahlverfahren
Die Zahl der Bewerber*innen zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt. Der Wettbewerb ist auf 17 Teilnehmer*innen begrenzt.
7 Teilnehmer*innen wurden bereits von der Ausloberin ausgewählt. 10 Teilnehmer*innen werden aus den eingehenden qualifizierten
Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt.
Nach Abschluss des Bewerbungszeitraums werden die über die Online-Vergabeplattform eingegangenen Bewerbungen durch die Ausloberin geöffnet. Im zweiten Schritt wird die Qualifizierung jeder Bewerbung anhand der Vollständigkeit und der Erfüllung der Kriterien geprüft. Sollten sich mehr Bewerber*innen qualifizieren, als Plätze für die Wettbewerbsteilnahme zur Verfügung stehen, so entscheidet in einem dritten Schritt das Los über die Auswahl als Wettbewerbsteilnehmer*innen. Zusätzlich werden Nachrücker*innen in angemessener Zahl durch das Los bestimmt.
Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht einer unabhängigen Dienststelle. Die Nachrücker*innen werden bei Absage durch oder Ausschluss von ausgelosten Wettbewerbsteilnehmer*innen spätestens bis zum Rückfragenkolloquium zur Teilnahme zugelassen.
Auskünfte zum Bewerbungsverfahren
Auskünfte erteilt binnen sieben Tagen das betreuende Büro ausschließlich auf schriftliche Anfrage bis spätestens zum Freitag, 22. April 2022 über die Online-Vergabeplattform https://www.aumass.de. Die Angaben der Wettbewerbsbekanntmachung sind bindend.
Teilnahmeberechtigt sind in der EU oder den EWR/GPA-Staaten ansässige Landschaftsarchitekten*innen. Stadtplaner*innen und Architekt*innen können mit den genannten Teilnahmeberechtigten Bewerbergemeinschaften bilden. Alle Verfasser*innen müssen bis spätestens zum Termin der Teilnahmebestätigung benannt werden. Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist von allen Verfasser*innen zu erbringen. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen an die Teilnahmeberechtigung, wer über einen Hochschulabschluss, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Juristische Personen sind zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen entsprechend der Wettbewerbsaufgabe ausgerichtet ist und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften und juristische Personen haben im Bewerbungsformblatt einen bevollmächtigten Vertreter als Ansprechpartner*innen zu benennen. Dieser soll auch später im Rahmen des Wettbewerbs als Ansprechpartner*in in der Verfassererklärung benannt sein. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Zulassung der Wettbewerbsarbeiten:
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die:
» Termingemäß eingegangen sind,
» Den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,
» Keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen,
» Im Wesentlichen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Jedes der genannten Kriterien muss zwingend erfüllt sein. Das Preisgericht kann Wettbewerbsarbeiten, die gegen die genannten Kriterien verstoßen, von Anfang an vom weiteren Verfahren ausschließen. Darüber hinaus bestehen keine weiteren inhaltlich bindenden Vorgaben der Ausloberin, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führen. Entscheidungen des Preisgerichts, insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten, sind zu protokollieren.
Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten:
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden Gesichtspunkten gleichwertig beurteilt. Die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar. Die genannten Kriterien werden ggf. vom Preisgericht noch untergliedert.
» Städtebauliche Einbindung und Angemessenheit im Ortsbild
» Vernetzung der Stadträume
» Gestalterische und funktionale Qualität der Freianlagen
» Nachhaltigkeit, insbesondere im Hinblick auf Klimaresilienz
» Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit
Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme insgesamt netto [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus einem Bearbeitungshonorar von insgesamt netto [Betrag gelöscht] EUR und aus dem Preisgeld in Höhe von netto [Betrag gelöscht] EUR zusammen.
Das Bearbeitungshonorar wird gleichmäßig an alle Teilnehmer*innen ausgezahlt, die fristgerecht einen zur Beurteilung zugelassenen Beitrag eingereicht haben. Es wird nicht an Teilnehmer*innen ausgezahlt, die ihren Beitrag nicht oder verspätet abgeben oder deren Beitrag nicht zur Beurteilung zugelassen wurde.
Vorgesehene Verteilung des Preisgelds
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto
2-3 Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR netto
Summe [Betrag gelöscht] EUR netto
Das Preisgericht kann die Wettbewerbssumme mit einstimmigem Beschluss auch anders aufteilen. Sofern die Teilnehmer*innen Umsatzsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig entsprechend dem gültigen Satz zusätzlich vergütet.
Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme insgesamt netto [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus einem Bearbeitungshonorar von insgesamt netto [Betrag gelöscht] EUR und aus dem Preisgeld in Höhe von netto [Betrag gelöscht] EUR zusammen. Das Bearbeitungshonorar wird gleichmäßig an alle Teilnehmer*innen ausgezahlt, die fristgerecht einen zur Beurteilung zugelassenen Beitrag eingereicht haben. Es wird nicht an Teilnehmer*innen ausgezahlt, die ihren Beitrag nicht oder verspätet abgeben oder deren Beitrag nicht zur Beurteilung zugelassen wurde.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
AUFTRAGSVERGABE IM VERHANDLUNGSVERFAHREN
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Die Verfasser*innen der im Wettbewerb mit Preisen prämierten Arbeiten werden als Bieter*innen zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen. Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts wird die Auftragsverhandlung zuerst nur mit dem ersten Preisträger geführt. Sollte die Exklusivverhandlung mit dem ersten Preisträger scheitern, können die Verhandlungen auch mit den weiteren Preisträgern aufgenommen werden. Arbeitsgemeinschaften aus dem Wettbewerb treten im VgV-Verfahren als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs nicht erweitert werden. Eine Eignungsleihe kann jedoch über Subunternehmen erfolgen.
Eignungskriterien
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter*innen oder Bietergemeinschaften nach dem Abschluss des Wettbewerbs innerhalb gesetzter Frist Eignungskriterien nachweisen. Bieter*innen bzw. die Bietergemeinschaften, die nicht die Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen.
Alle folgend benannten Eignungskriterien sind nachzuweisen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme für Landschaftsarchitekten über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Namentliche Benennung von mindestens 3 technischen Mitarbeitern für Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung einschließlich dem Büroinhaber / Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium der Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung (Dipl.-Arch., Dipl.-Ing. (Arch), Master in Landschaftsarchitektur/Stadtplanung an einer Universität oder Fachhochschule) oder vergleichbarer Abschluss.
Verhandlungsverfahren
Eine Beurteilungskommission aus Vertretern der Ausloberin führt ein Gespräch anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien mit einer Wertungswichtung der einzelnen Kriterien. Nach dem Abschluss des Wettbewerbs wird den Bieter*innen zeitnah der Tag für das Verhandlungsverfahren und der Katalog mit den Zuschlagskriterien mit differenzierter Bepunktung der einzelnen Kriterien bekannt gegeben. Die Zuschlagskriterien sind in den Bewerbungsunterlagen benannt.
AUFTRAGSUMFANG
Die Beauftragung umfasst Leistungen gemäß den Leistungsbildern des Merkblatts 51 „Städtebaulicher Entwurf“ der AKBW in den Leistungsphasen 1 bis 3 zur Überführung des städtebaulichen Konzepts in einen Rahmenplan sowie für die Realisierungsteile der Freianlagen den Leistungsbildern der HOAI 2021 §§ 39/40 Freianlagen mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 5 und optional Leistungsphasen 6 bis 9. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, sofern der Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht (§ 8 Abs. 2 RPW) und soweit und sobald die Wettbewerbsaufgabe realisiert werden soll. Für den Fall, dass die Ausloberin aus wichtigem Grund von der Realisierung teilweise oder vollständig Abstand nimmt, stehen den Bieter*innen aus einer Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, z.B. auf etwaig entgangenen Gewinn oder Schadensersatz, zu.
Die Bieter*innen verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Fall der Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf im Umfang der beauftragten Leistungen in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wettbewerbsteilnehmer*innnen können von ihnen vermutete Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren bei der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis des Verstoßes bzw. nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen.
Im Anwendungsbereich der VgV können sich Wettbewerbsteilnehmer zur Nachprüfung vermuteter Verstöße an die benannte zuständige Vergabekammer wenden, nachdem bei der Ausloberin fristgerecht Einspruch eingelegt wurde.
Im Übrigen gilt § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gersthofen
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.gersthofen.de/