Kloster Benediktbeuern – Sanierung Südarkadentrakt: LV 114 – Malerarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.donbosco.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kloster Benediktbeuern – Sanierung Südarkadentrakt: LV 114 – Malerarbeiten
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um die Sanierung des Südarkadentraktes im Kloster Benediktbeuern.
Leistungsumfang
Innenbereich mit Dispersions-Silikatfarbe
Malerarbeiten auf Putzflächen (Wände) 1900 m2
Malerarbeiten auf Putzflächen (Gewölbedecken) 700 m
Malerarbeiten auf Putzflächen (Laibungen) 215 m
Malerarbeiten auf Gipskartonflächen (Wände) 420 m2
Malerarbeiten auf Gipskartonflächen (abgehängte Decken) 325 m2
Lackierarbeiten
Beschichtung von Innentürzargen (Holz/Metall) 30 Stück
Beschichtung von Türblättern (Holz/Metall) 10 m2
Sonstiges
Beschichtung Putzflächen mit abwaschbarer Farbe
in Küchenräumen (Wände) 420 m2
in Küchenräumen (Decken) 100 m2
in Küchenräumen (Laibungen) 93 m2
Beginn
UG: 03.10.2022
EG: 15.12.2022
OG: 04.08.2022
Ende:
UG: 10.01.2023
EG: 17.02.2023
OG: 12.12.2022
Kloster Benediktbeuern
Don-Bosco-Straße 1
83671 Benediktbeuern
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um die Sanierung des Südarkadentraktes im Kloster Benediktbeuern
Malerarbeiten
Beginn:
UG: 03.10.2022
EG: 15.12.2022
OG: 04.08.2022
Ende:
UG: 10.01.2023
EG: 17.02.2023
OG: 12.12.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Drei Referenzbescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen mit mindestens folgenden Angaben:
Angabe zur Art der Baumaßnahme einschl. evtl. Besonderheiten der Ausführung, Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
Abschnitt IV: Verfahren
Deutsche Provinz der Salesianer Don Boscos
St.-Wolfgangs-Platz 10
81669 München
Fr. Sachs, Fr. Holler, Fr. Kreysing
Elektronische Submission im Staatsanzeiger eService
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de