Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Die Feuerwehr der Stadt Hof plant die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges HLF 20.
Die Beschaffung ist in drei Vergabelose unterteilt, wobei Angebote sowohl für jeweils ein Los wie auch für mehrere Lose abgegeben werden können.
Losweise Vergabe ist vorgesehen.
Los 1 beinhaltet die Lieferung eines Lkw-Fahrgestells.
Los 2 umfasst die Lieferung und die Montage des dazugehörigen Fahrzeugaufbaus.
Los 3 umfasst die feuerwehrtechnische Beladung.
Alle drei Lose zusammen ergeben das Angebot für ein vollständiges und komplett betriebsbereites Feuerwehrfahrzeug, das heißt, Fahrgestell und der dazugehörige Fahrzeugaufbau sowie die Beladung müssen aufeinander abgestimmt sein.
Lkw-Fahrgestell HLF 20
Hallplatz 1, 95028 Hof
Das nachfolgend im Los 1 beschriebene Fahrgestell ist zur Montage eines Fahrzeugaufbaus (Los 2) vorgesehen.
Fahrzeugaufbau für Fahrgestell
Hallplatz 1, 95028 Hof
Der in Los 2 beschriebene Aufbau ist zur Montage auf das in Los 1 beschriebene LKW-Fahrgestell vorgesehen.
Beide Lose, Fahrgestell und der dazugehörige Fahrzeugaufbau, müssen technisch aufeinander abgestimmt sein.
Beladung für Fahrzeugaufbau
Hallplatz 1, 95028 Hof
Der in Los 2 beschriebene Aufbau ist gemäß Leistungsbeschreibung zur Befüllung der in Los 3 aufgeführten Beladung vorgesehen und muss aufeinander abgestimmt sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung – L 124“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung — L 124" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen bzw. Nachweise vorzulegen: keine Angaben.
Siehe III.1.1
Siehe III.1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Bürgerzentrum der Stadt Hof, Karolinenstr. 40, Zimmer 9, 95028 Hof
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]