Lieferung von Erdgas an die Abnahnmestellen der Stadt Kempten (Allgäu).
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas an die Abnahnmestellen der Stadt Kempten (Allgäu).
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Kempten (Allgäu) ab dem 01.04.2022.
Kempten (Allgäu)
Lieferung an die Abnahmestellen der Stadt Kempten (Allgäu) für eigene Liegenschaften und die Lieferstellen der Kemptener Verkehrsbetriebe- und Beteiligungs GmbH & Co. KG (KVB), des Kempten Messe- und Veranstaltungsbetriebs, der Katholischen Waisenhaus-Stiftung, der Dr. Gerhard und Ulrike Seuwen Stiftung, des Sonderpädagogischen Förderzentrums, der Georg-Deuringer-Stiftung und des Eigenberiebs Stadttheater Kempten mit einem Gesamtenergiebedarf von ca. 7,4 Mio. kWh/a für ca. 85 Abnahmestellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Kempten (Allgäu).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87437
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: München
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nich abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland