Lieferung von Warnschutzkleidung (Warnwesten, Warnschutzjacken Sommer, Warnschutzanzüge) Referenznummer der Bekanntmachung: V3-8014.01-0115-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Warnschutzkleidung (Warnwesten, Warnschutzjacken Sommer, Warnschutzanzüge)
Lieferung von Warnschutzkleidung für die Bayerische Polizei in drei Losen (Los 1 Warnwesten, Los 2 Warnschutzjacken Sommer, Los 3 Warnschutzanzüge)
Los 1 Warnwesten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Warnwesten POLIZEI und Sicherheitswacht für die Bayerische Polizei.Schätzmenge und verbindliche Abnahmemengen über die gesamte Vertragslaufzeit -folgende Abnahmemengen werden für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich zugesichert: 4.300 Stück Warnwesten POLIZEI 400 Stück Warnwesten SICHERHEITSWACHT. Als zusätzliche unverbindliche Abnahmemenge kann von weiteren Bestellungen in folgender Höhe ausgegangen werden:500 Stück Warnwesten POLIZEI100 Stück Warnwesten SICHERHEITSWACHT Höchstabnahmemengen (Summe der verbindlichen und unverbindlichen Stückzahlen)4.800 Stück Warnwesten POLIZEI 500 Stück Warnwesten SICHERHEITSWACHT
Los 2 Warnschutzjacke Sommer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Warnschutzjacken Sommer für die PolizeiSchätzmenge und verbindliche Abnahmemengen über die gesamte Vertragslaufzeit -folgende Abnahmemengen werden für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich zugesichert: Schätzmenge und verbindliche Abnahmemengen über die gesamte Vertragslaufzeit -folgende Abnahmemengen werden für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich zugesichert: Warnschutzjacken Sommer1.600 Stück Als zusätzliche unverbindliche Abnahmemenge kann von weiteren Bestellungen in folgender Höhe ausgegangen werden:Warnschutzjacke Sommer500 Stück Höchstabnahmemengen (Summe der verbindlichen und unverbindlichen Stückzahlen)Warnschutzjacke Sommer:2.100 Stück
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung Warnschutzanzüge für die PolizeiSchätzmenge und verbindliche Abnahmemengen über die gesamte Vertragslaufzeit -folgende Abnahmemengen werden für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich zugesichert: Warnschutzanzug (-jacke/-hose)1.500 Stück Jacken 280 Stück Hosen Als zusätzliche unverbindliche Abnahmemenge kann von weiteren Bestellungen in folgender Höhe ausgegangen werden:Warnschutzanzug (-jacke/-hose):300 Stück Jacken 50 Stück Hosen Höchstabnahmemengen (Summe der verbindlichen und unverbindlichen Stückzahlen)Warnschutzanzug (-jacke/-hose):1.800 Stück Jacken 330 Stück Hosen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Warnwesten
Ort: Lautenbach
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77794
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Warnschutzjacke Sommer
Ort: Lautenbach
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77794
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losbeschreibung
Ort: Lautenbach
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77794
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.