Mehrzweck-Röntgenpulverdiffraktometer
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-bayreuth.de/einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Mehrzweck-Röntgenpulverdiffraktometer
Die Universität Bayreuth benötigt ein neues Röntgenpulverdiffraktometer, das neben konventioneller Strukturanalyse die Untersuchung struktureller Änderungen bei zyklischen Be- und Entladeprozessen von Batteriematerialien in Knopfzellen, sowie in-situ Analysen dieser Batteriematerialien aber auch anderer, z.T. katalytisch aktiver Pulverproben bei der Reaktion mit Gasen ermöglicht.
Dazu muss das Gerät über Aufbauten verfügen, mit denen Knopfzellenbatterien in Transmission während der Ladung und Entladung untersucht werden können und auch Reaktionen kleinster Mengen von Pulverproben in Kapillargeometrie bei Temperaturen von bis zu 1500°C unter Schutzgasatmosphäre und unter Einfluss reaktiver Gase mit geringsten Gasströmen untersucht werden können.
Bayreuth
Die Universität Bayreuth benötigt ein neues Röntgenpulverdiffraktometer, das neben konventioneller Strukturanalyse die Untersuchung struktureller Änderungen bei zyklischen Be- und Entladeprozessen von Batteriematerialien in Knopfzellen, sowie in-situ Analysen dieser Batteriematerialien aber auch anderer, z.T. katalytisch aktiver Pulverproben bei der Reaktion mit Gasen ermöglicht.
Dazu muss das Gerät über Aufbauten verfügen, mit denen Knopfzellenbatterien in Transmission während der Ladung und Entladung untersucht werden können und auch Reaktionen kleinster Mengen von Pulverproben in Kapillargeometrie bei Temperaturen von bis zu 1500°C unter Schutzgasatmosphäre und unter Einfluss reaktiver Gase mit geringsten Gasströmen untersucht werden können.
Die Anlage soll darüber hinaus in der Lage sein, sowohl hochaufgelöste Daten mit hoher Geschwindigkeit aufzunehmen als auch ein hohes Probenaufkommen zu bewältigen.
Ferner muss das Diffraktometer zur Vermeidung zusätzlicher Beugungsreflexe an beiden Messplätzen mit je einem Monochromator für reine K(alpha)1-Strahlung ausgestattet sein.
Aus Gründen der Kosteneffizienz muss das System als Doppelaufbau mit zwei Messplätzen an einer Röntgenquelle konfiguriert sein, und wegen der zu erwartenden Absorption der Proben in ihrer nicht-ambienten Umgebung ist eine Röntgenquelle mit Molybdän-Strahlung erforderlich. Aus Messzeitgründen muss das System über zwei hochauflösende Detektoren, die einen großen Winkelbereich der von den Kapillarproben gebeugten Strahlung abdecken und über einen automatischen Probenwechsler für Kapillaren für einen der Messplätze verfügen. Das schnelle Umbauen von verschiedenen Probenbühnen muss gewährleistet sein.
Projekt 101039399 - 4SBATT
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es erfolgte ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden, wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten.
Das Angebot des beabsichtigten Auftragnehmers bietet einen Aufsatz zur Messung der Beugung von Batteriezellen (Knopfzellen) in Transmissionsgeometrie an, während die Knopfzelle geschaukelt wird. Dieser Artikel ist ein Unikat des Auftragnehmers und patentrechtlich geschützt.
Dieser Aufbau wird zwingend aus folgenden Gründen benötigt:
- Die Verwendung von Knopfzellen im Labor und in der elektrochemischen Forschung gehören im Allgemeinen zu den Standardaufbauten. Knopfzellen bieten dabei mehrere Vorteile: Sie optimieren die elektrochemische Leistung, sind einfach zu montieren und sind billige Verbrauchsmaterialien. Sie erfordern nicht die Handhabung von Batteriezellen, wie sie für Diffraktometer typisch sind, die zwar wiederverwendet werden können, aber auf Grund der Einwirkung von Elektrolyten und stark oxidativen/reduktiven Umgebungen im Laufe der Zeit unweigerlich abbauen. Diese Zellen sind wesentlich teuer (mehrere Tausend Euro im Vergleich zu wenigen Euro für eine Knopfzelle). Zudem muss bei Knopfzellen nicht mit Berylliumfenstern gearbeitet werden, die ein Gesundheitsrisiko darstellen.
- Die Knopfzellen werden in Transmissionsgeometrie gemessen. Bei vielen anderen Materialien, die für die Batterieforschung von Interesse sind, handelt es sich um geschichtete Verbindungen, die bei der Messung im Reflexionsmodus (Bragg-Brentano) eine starke Vorzugsorientierung aufweisen können. Die Messung in Transmission ermöglicht es, die Vorzugsorientierung zu reduzieren und zuverlässige Intensitäten zu erhalten.
- Der Küvettenhalter kann während der Messungen wackeln, um die Mittelwertbildung des Pulvers und die Signalqualität zu verbessern, was strukturelle Verfeinerungen von hoher Qualität ermöglicht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Mehrzweck-Röntgenpulverdiffraktometer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.