Ausschreibung Schülerbeförderung Schuljahre 2022/2023 - 2025/2026 Referenznummer der Bekanntmachung: VGLHWUE2022B
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 4199050
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lebenshilfe-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Schülerbeförderung Schuljahre 2022/2023 - 2025/2026
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle von der Einrichtung jeweils als „Beförderungsteilnehmer“ benannten Personen der schulvorbereitenden Einrichtung, Schüler der Christophorus-Schule und das ggf. eingeteilte Begleitpersonal an allen von der Einrichtung festgelegten Öffnungstage und Ferienöffnungstage mit Kleinbussen zur und von der Einrichtung zu befördern. Die Touren sind so zusammenzustellen, dass Sie sowohl den Anliegen der zu befördernden Personen als auch der Forderung des Kostenträgers nach der wirtschaftlich günstigsten Lösung Rechnung tragen.
Würzburg, DE
3.2. Frühbeförderung: Anfahrtsorte: Wohnsitz der zu befördernden Kinder/Schüler (s. Anlage 6.1), Parkplatz vor der schulvorbereitenden Einrichtung, Parkplatz hinter der Christophorus-Schule, Ankunftszeit: zwischen 08:15 und 08:25 Uhr, Sonstiges: Das rechtzeitige Eintreffen der Schüler ist zu gewährleisten. Das Aussteigen der Schüler ist nur in den dafür vorgesehenen Parkplätzen zu gestatten; 3.3. Mittagsbeförderung: Anfahrtsorte: Parkplatz vor der schulvorbereitenden Einrichtung, Parkplatz hinter der Christophorus-Schule, Wohnsitz der zu befördernden Kinder/Schüler (s. Anlage 6.1), Abholzeit: 12:00 bzw. 13:00 Uhr, abhängig vom Stundenplan, Mittags werden Kinder und Schüler befördert, die nicht die Tagesstätte besu-chen oder aus sonstigen Gründen an nicht planbaren Tagen nicht in die Tages-stätte gehen. Diese Touren unterliegen z.B. aufgrund von Erkrankungen oder privaten Planänderungen der Familien starken Schwankungen, so dass sehr hohe Flexibilität des Auftragnehmers gefordert ist. ; 3.4. Nachmittagsbeförderung: Anfahrtsorte: Parkplatz vor der schulvorbereitenden Einrichtung, Parkplatz hinter der Christophorus-Schule, Wohnsitz der zu befördernden Kinder/Schüler (s. Anlage 6.1), Abholzeit: montags bis donnerstags 15:35 – 15:45 Uhr, freitags 14:35 – 14:40 Uhr; 3.5. Ferienöffnungstage
Derzeit öffnet die Heilpädagogische Tagesstätte jeweils eine Woche in den Oster- und Pfingstferien und 2 Wochen in den Sommerferien für jeweils 4 - 5 Tage. Dies führt dazu, dass eine zusätzliche Beförderung in den Ferien für die teilnehmenden Schüler benötigt wird. Dieses Ferienöffnungsangebot kann sich innerhalb der Vertragslaufzeit im zeitlichen Umfang und der Terminierung ändern. Für die Beförderung im Rahmen von Ferienöffnungen, die nur von einem Teil der Schüler (voraussichtlich zwischen 25 % und 50 % der Schüler*innen) wahrgenommen werden.
Beförderungsleistungen für die Ferien sind vom Auftragnehmer gesondert abzurechnen und in einer separaten Rechnung aufzuführen. Frühbeförderung Ferienöffnungszeiten: Anfahrtsorte: Wohnsitz der zu befördernden Kinder/Schüler, Parkplatz vor der schulvorbereitenden Einrichtung, Parkplatz hinter der Christophorus-Schule, Ankunftszeit: zwischen 08:15 und 08:25 Uhr, Nachmittagsbeförderung Ferienöffnungszeiten: Anfahrtsorte: Parkplatz vor der schulvorbereitenden Einrichtung, Parkplatz hinter der Christophorus-Schule, Wohnsitz der zu befördernden Kinder/Schüler, Abholzeit: montags bis freitags 14:35 – 14:40 Uhr; 3.6. Jenaplan-Schule und Raphaelsheim, Zwei Klassen der Christophorus-Schule werden an fest ausgewählten Tagen pro Woche in die Jenaplan-Schule befördert (SJ 2021/2022: Dienstag, Donnerstag und Freitag, die Tage können zum neuen Schuljahr variieren), Anfahrtsorte: Parkplatz der Christophorus-Schule
Jenaplan-Schule, Wallgasse 10, Würzburg, Abholzeit: montags bis freitags 08:30 Uhr an der Christophorus-Schule, montags bis freitags 15:15 Uhr an der Jenaplan-Schule; Sonstiges: Je nach Bedarf sind mehrere Busse einzusetzen. Je Bus und Fahrt ist eine Be-gleitperson zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Forderung von erweiterten Führungszeugnis, Führerschein und Kopien der Personalausweise des Fahrpersonals und der Begleitpersonen (ohne Führerschein), rechtzeitig vor Leistungsbeginn. Bereitstellung der erforderlichen Arbeitskräfte, rechtzeitig vor Leistungsbeginn, Vorhaltung des erforderlichen Fuhrparks rechtzeitig vor Leistungsbeginn. Angaben zur Eintragung im Berufsregister, Angaben zur Einhaltung der Vorgaben nach NTVerG. Angabe von drei Referenznachweisen für vergleichbare Leistungen.
Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 VHB
- Gewerbeanmeldung, Eintrag im Handelsregister mit Datumsangabe (nicht erforderlich bei gemeinnütziger Organisation)
- bei Firmensitz außerhalb der Stadt bzw. des Landkreises Würzburg: Kontaktadresse /Vertretung innerhalb der Stadt bzw. des Landkreises Würzburg
- Nachweis über Betriebshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenshaftpflichtversicherung und KFZ-Versicherung
- Bilanzen der letzten drei Jahre, mindestens jedoch Umsatzzahlen der letzten drei Jahre
- Referenzliste hinsichtlich der Erfahrung in der Schülerbeförderung von Personen mit geistiger Behinderung, mindestens der letzten drei Jahre
- Vorstellung des Unternehmens und des Durchführungskonzeptes der Beförderungsleistung mit Darstellung der Dokumentation.
Technische
- Die Beförderung erfolgt ausschließlich mit Kleinbussen (max. 9 Sitze)
- Alle Fahrzeuge sind bis Vertragsende höchstens 9 Jahre alt
- Alle Fahrzeuge entsprechen den Vorgaben der StVo, der StVZO und der BO-Kraft für Kleinbusse
- Ein Teil der Fahrzeuge ist für den Transport mobilitätsbehinderter Personen nach DIN 75078 zugelassen
- Alle Fahrzeuge sind im Betrieb mit einem Mobiltelefon oder ähnlichen Gerät samt Freisprecheinrichtung ausgestattet.
- Die erforderlichen Kindersitze / Sitzerhöhungen sind zu stellen und müssen mindestens den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Alle Fahrzeuge sind ausreichend zu heizen und zu kühlen.
Berufliche
-Regionale Ortskenntnisse
- Fahrer und Begleitperson müssen der deutschen Sprache mächtig sein
- Erweitertes Führungszeugnis
- Freundlicher und verständnisvoller Umgang
- Ausbildung in 1. Hilfe
Genaue Beschreibung und Formulierungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Würzburg
Frau Koch
Frau Stumpf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit : 1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.