Jugendhilfesoftware
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zirndorf
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90513
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-fuerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jugendhilfesoftware
Der Landkreis Fürth schreibt innerhalb der Abteilung 2 für das Kreisjugendamt Fürth und den Allgemeinen Sozialdienst eine neue Jugendhilfesoftware aus.
Stresemannplatz 11 90763 Fürth
Der Landkreis Fürth schreibt innerhalb der Abteilung 2 für das Kreisjugendamt Fürth und den Allgemeinen Sozialdienst eine neue Jugendhilfesoftware aus. Dabei soll es sich um ein vollständig in die Jugendhilfeprozesse integriertes Produkt handeln, mit welchem die Bestandssoftwareprodukte abgelöst werden. Aktuell arbeiten beide Sachgebiete mit unterschiedlichen Softwarelösungen. Die Bestandsdaten werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der betroffenen Sachgebiete manuell in die neue Software übertragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufs-/Handelsregister (siehe Formblatt L 1240)
Angabe geeigneter Referenzen (3 Stück) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistung; Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen; Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind; Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtige(n)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.