Erweiterung der Grundschule, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Affing
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86444
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.affing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Grundschule, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Die Gemeinde Affing plant die Erweiterung der Grundschule der Gemeinde von einer 2- bzw. 2,5-Zügigkeit auf 3 Züge.
Der Bestand aus den 60er Jahren (Grundschule), der Anbau aus den 80er Jahren (Klassenräume, Mehrzweckrau, Aula und Turnhalle), die Erweiterung aus dem Jahr 2016 (3 Klassenräume, Beh.-WC, Technikraum), sowie der Bau der Mittagsbetreuung im Jahr 2020 decken den aktuellen Fehlbedarf durch die 3-Zügigkeit und den zukünftigen Flächenbedarf für die Ganztagsbetreuung nicht ab.
Die Erweiterung soll als Neubau auf dem bisherigen Lehrerparkplatz im Nordosten des Areals 3-geschossig und voll unterkellert erfolgen. Hierbei ist mit einem schwierigen Baugrund/Grundwasser zu rechnen. Eine Anbindung des Bestands aus den 60er Jahren an den zukünfigen Erweiterungsneubau ist auch hinsichtlich der Barrierefreiheit erforderlich. Der 60er-Jahre-Bau soll im Rahmen der Maßnahme räumlich umgebaut und die Dachlandschaft angepasst werden. Die bestehende separate Mittagsbetreuung soll künftig als reine Mensa genutzt werden, die dortigen Gruppenräume sollen umgelagtert werden in den Erweiterungsbau von 2016.
An der Turnhalle und am Mehrzweckraum sind keine Maßnahmen vorgesehen.
Das gesamte Vorhaben soll im laufenden Schulbetrieb und voraussichtlich in mehreren Bauabschnitten erfolgen.
Ein pädagogischen Konzept und ein darauf abgestimmtes Raumprogramm wurden bereits erarbeitet.
Eine Machbarkeitsstudie zur planerischen Prüfung, ob das Raumproframm an diesem Standort realisiert werden kann, sowie eine Kostenschätzung, liegen ebenfalls vor. Der Auftraggeber ist aber offen für neue Ansätze, sofern dies zu einer wirtschaflicheren Lösung führt.
Gemeinde Affing
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung. Aufgrund der bereits vorliegenden Machbarkeitsstudie erfolgt im Vertrag eine Minderung des Leistungsbildes in LPH 1 und 2.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
- in LPH 1: Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen
- in LPH 2: Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, z.B. 3D-Modell, perspektivische Darstellung, Farb- und Materialcollagen
- in LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung (3.Gliederungsebene),
- in LPH 2: Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
- in LPH 3-5: Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung (3.Gliederungsebene) inkl. Aufteilung nach einzelnen Gewerken,
- in LPH 7: fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren
- in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt werden.
Das Büro, welches die Machbarkeitsstudie erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Zeitschiene:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Mitte/Ende Februar 2022 statt.
Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart sind für Anfang April 2022 vorgesehen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung der Grundschule, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Ort: Mering
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland