Baumeisterarbeiten Sanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 309
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oettingen i. Bayern
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86732
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oettingen.de/homepage
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumeisterarbeiten Sanierung
Für das Projekt "Reaktivierung Hotel Krone" werden Baumeisterarbeiten für die beiden
denkmalgeschützten Bestandsgebäude "Krone" und Kronensaal" ausgeschrieben.
86732 Oettingen i.Bay.
Krone:
-Abbrucharbeiten Mauerwerk und Beton
-Freilegung des Eckraums im Keller
-Ausbau von Betondecke über KG
-Ausbau von Kellerboden
-Unterfangung der Kellerwände
-Einbau einer neuen Bodenplatte
-Ergänzung des Tonnengewölbes
-Betonriegel über Tonnengewölbe
-Einbau einer neuen Decke über KG
-Abfangung und Ausbau von Stahlträger
-Mauerarbeiten (u.A. Gurtbögen, Gewölbe auf Schalung)
-Anbindung an Neubau
Kronensaal:
-Abbrucharbeiten Mauerwerk und Beton
-Einbau von Grundleitungen
-Einbau einer neuen Bodenplatte aus Beton
-Mauerarbeiten
-Anbindung an Neubau
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.