Landkreis Starnberg - Angebot für Papier-Output-Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: Starnberg-LRA-2022-POM
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-starnberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Starnberg - Angebot für Papier-Output-Systeme
Landkreis Starnberg - Anmietung und Wartung von Kopier- und Drucksystemen
Landkreis Starnberg Strandbadstraße 2 83319 Starnberg siehe Anhang-A zum Leistungsverzeichnis
Landkreis Starnberg - Anmietung und Wartung von Kopier- und Drucksystemen
- 248 Kopier- und Drucksysteme
Bieterfragen können bis zum 22.04.2022 / 12:00 Uhr über das deutsche Vergabeportal - DTVP gestellt werden.
Angaben zur Teststellung:
Die Bieter, die nach der Bewertung und Bepunktung von Preis und Technik auf den ersten beiden Rängen liegen, werden zur Teststellung aufgefordert. Der AG ist nicht verpflichtet die esten zwei Ränge zur Teststellung aufzufordern, sieh LV Pkt. 3.2 und ff.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister
- Gewerbeanmeldung
- Bestätigung, dass keine Insolvenz vorliegt
- Verpflichtung von Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
Angefordert und Auszufüllen im Formular "L124"
- Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre dem LOS entsprechend
Angefordert und Auszufüllen im Formular "L124"
- Refernzleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, entsprechend dem LOS
Angefordert und Auszufüllen im Formular "L124"
Installationsbeginn: KW 28
Installationsende: KW 38
Vertragsbeginn: 01.10.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch im Deutschen Vergabeportal - DTVP.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMXR38Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen, s. §160 Abs. 3 GWB