EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Elektroaltgeräten für die AWV Service GmbH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awv-nordschwaben.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awv-nordschwaben.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Elektroaltgeräten für die AWV Service GmbH
Übernahme, Transport und Verwertung von Elektroaltgeräten.
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in sechs Fach-/Gebietslose aufgeteilt:
– Los 1: Übernahme und Verwertung der SG 4 (nur „Weiße Ware“, ohne Nachtspeichergeräte); Teilgebiet „Nord;
– Los 2: Übernahme und Verwertung der SG 4 (nur „Weiße Ware“, ohne Nachtspeichergeräte); Teilgebiet „Süd“;
– Los 3: Übernahme und Verwertung der SG 5 und Großgeräte der SG 4 mit Lithium-Batterien; Teilgebiet „Nord“;
– Los 4: Übernahme und Verwertung der SG 5; Teilgebiet „Süd“.;
– Los 5: Übernahme und Verwertung der SG 1; Teilgebiet „Nord“.;
– Los 6: Übernahme und Verwertung der SG 1; Teilgebiet „Süd“.
Übernahme und Verwertung der Sammelgruppe 4 (nur „Weiße Ware“, ohne Nachtspeichergeräte) (Teilgebiet "Nord")
Übernahmestellen im Teilgebiet „Nord“:
– Recyclinghof Nördlingen;
– Recyclinghof Oettingen;
– Recyclinghof Wemding;
– Deponie Binsberg.
• Gestellung von je einem 40-m³-Container an drei Sammelstellen zur Erfassung der SG 4 gem. ElektroG und zwei 40-m³-Containern an der Deponie Binsberg.
• Übernahme und Abtransport der befüllten Container von den jeweiligen Sammelstellen, inkl. aller notwendigen Logistikleistungen.
• Verwertung der übernommenen Elektroaltgeräte (SG4) gem. ElektroG (inkl. Nachweisführung).
• Gesamtmenge der vom AN zu übernehmenden Elektroaltgeräte: ca. 320 – 380 Mg/a (nur „Weiße Ware“).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um zwei Jahre (bis zum 30.09.2029), sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 30.12.2026 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung der Sammelgruppe 4 (nur „Weiße Ware“, ohne Nachtspeichergeräte) (Teilgebiet „Süd“)
Übernahmestellen im Teilgebiet „Süd“:
– Recyclinghof Gundelfingen/Lauingen;
– Recyclinghof Wertingen;
– Recyclinghof Rain;
– Recyclinghof Dillingen.
• Gestellung von je einem 40-m³-Container an vier Sammelstellen zur Erfassung der SG 4 gem. ElektroG.
• Übernahme und Abtransport der befüllten Container von den jeweiligen Sammelstellen, inkl. aller notwendigen Logistikleistungen.
• Verwertung der übernommenen Elektroaltgeräte (SG4) gem. ElektroG (inkl. Nachweisführung).
• Gesamtmenge der vom AN zu übernehmenden Elektroaltgeräte (SG1): ca. 320 – 380 Mg/a (nur „Weiße Ware“).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um zwei Jahre (bis zum 30.09.2029), sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 30.12.2026 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung der Sammelgruppe 5 und Großgeräte der SG 4 mit Lithium-Batterien (Teilgebiet „Nord“)
Übernahmestellen im Teilgebiet „Nord“:
– Recyclinghof Nördlingen;
– Recyclinghof Oettingen;
– Recyclinghof Wemding;
– Deponie Binsberg.
• Gestellung von je einem 40-m³-Container an drei Sammelstellen zur Erfassung der SG 5 gem. ElektroG und zwei 40-m³-Containern an der Deponie Binsberg.
• Stellung eines 40-m³-Großcontainers für Großgeräte der SG 4 mit fest eingebauten Lithium Batterien an der Deponie Binsberg, Abfuhr zweimal jährlich.
• Übernahme und Abtransport der befüllten Container von den jeweiligen Sammelstellen, inkl. aller notwendigen Logistikleistungen.
• Verwertung der übernommenen Elektroaltgeräte (SG 4 und 5) gem. ElektroG (inkl. Nachweisführung).
• Gesamtmenge der vom AN zu übernehmenden Elektroaltgeräte (SG5): ca. 430 – 450 Mg/a (Auswertungsgröße 440 Mg/a, ohne SG 4).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um zwei Jahre (bis zum 30.09.2029), sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 30.12.2026 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung der Sammelgruppe 5 (Teilgebiet „Süd“)
Übernahmestellen im Teilgebiet „Süd“:
– Recyclinghof Gundelfingen/Lauingen;
– Recyclinghof Wertingen;
– Recyclinghof Rain;
– Recyclinghof Dillingen.
• Gestellung von je einem 40-m³-Container an vier Sammelstellen zur Erfassung der SG 5 gem. ElektroG.
• Übernahme und Abtransport der befüllten Container von den jeweiligen Sammelstellen, inkl. aller notwendigen Logistikleistungen.
• Verwertung der übernommenen Elektroaltgeräte (SG5) gem. ElektroG (inkl. Nachweisführung).
• Gesamtmenge der vom AN zu übernehmenden Elektroaltgeräte (SG5): ca. 430 – 450 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um zwei Jahre (bis zum 30.09.2029), sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 30.12.2026 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung der Sammelgruppe 1 (Teilgebiet „Nord“)
Übernahmestellen im Teilgebiet „Nord“:
– Recyclinghof Nördlingen;
– Recyclinghof Oettingen;
– Recyclinghof Wemding;
– Deponie Binsberg.
• Gestellung von je einem 40-m³-Container an drei Sammelstellen zur Erfassung der SG 1 gem. ElektroG und zwei 40-m³-Containern an der Deponie Binsberg.
• Übernahme und Abtransport der befüllten Container von den jeweiligen Sammelstellen, inkl. aller notwendigen Logistikleistungen.
• Verwertung der übernommenen Elektroaltgeräte (SG1) gem. ElektroG (inkl. Nachweisführung).
• Gesamtmenge der vom AN zu übernehmenden Elektroaltgeräte (SG1): ca. 140 – 180 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um zwei Jahre (bis zum 30.09.2029), sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 30.12.2026 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung der Sammelgruppe 1 (Teilgebiet „Süd“)
Übernahmestellen im Teilgebiet „Süd“:
– Recyclinghof Gundelfingen/Lauingen;
– Recyclinghof Wertingen;
– Recyclinghof Rain;
– Recyclinghof Dillingen.
• Gestellung von je einem 40-m³-Container an vier Sammelstellen zur Erfassung der SG 1 gem. ElektroG.
• Übernahme und Abtransport der befüllten Container von den jeweiligen Sammelstellen, inkl. aller notwendigen Logistikleistungen.
• Verwertung der übernommenen Elektroaltgeräte (SG1) gem. ElektroG (inkl. Nachweisführung).
• Gesamtmenge der vom Auftragnehmer zu übernehmenden Elektroaltgeräte (SG1): ca. 160 – 210 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um zwei Jahre (bis zum 30.09.2029), sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 30.12.2026 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz;
• (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 6:
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
• (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 und 2:
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die jährliche Aufbereitung/Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Sammelgruppe 4).
Lose 3 und 4:
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die jährliche Aufbereitung/Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Sammelgruppe 5).
Lose 5 und 6:
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die jährliche Aufbereitung/Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Sammelgruppe 1).
Lose 1 bis 6:
• Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n Erstbehandlungsanlage/-n.
Lose 1 und 2:
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die jährliche Aufbereitung/Verwertung von insgesamt mindestens 250 Mg/a Elektro- und Elektronikaltgeräten (Sammelgruppe 4). Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträumen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Lose 3 und 4:
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die jährliche Aufbereitung/Verwertung von insgesamt mindestens 300 Mg/a Elektro- und Elektronikaltgeräten (Sammelgruppe 5). Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträumen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Lose 5 und 6:
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die jährliche Aufbereitung/Verwertung von insgesamt mindestens 150 Mg/a Elektro- und Elektronikaltgeräten (Sammelgruppe 1). Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträumen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Lose 1 bis 6:
• Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n Erstbehandlungsanlage/-n. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten.
Die jeweils angebotene Anlage/-n muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die gegenständliche Leistung genehmigt und als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.1) "Öffentlicher Auftraggeber":
Der Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV) ist für die Sammlung, den Transport und für die Verwertung/Entsorgung von Abfällen in den Landkreises Dillingen und Donau-Ries zuständig. Der AWV hat Aufgabenteile im Bereich der Abfallwirtschaft an seine 100%ige Tochter, die AWV Service GmbH, übertragen. Der AWV ist somit für die ausgeschriebenen Leitungen ausschreibende Stelle, die AWV Service GmbH ist für die ausgeschriebene Leistung Auftraggeber.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform subreport ELViS registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.