Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen bei der Technischen Ausrüstung (TGA-HLS) für das Klinikum Landkreis Erding
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen bei der Technischen Ausrüstung (TGA-HLS) für das Klinikum Landkreis Erding
Siehe II.2.4)
Rahmenvereinbarung Ingenieurleistungen bei der TGA-Planung (HLS); Gegenstand der Einzelverträge können sein: Ingenieurleistungen bei der Technischen Ausrüstung nach den §§ 53 ff HOAI (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 – ohne medizin- und labortechnische Anlagen, 8, Grund- und Besondere Leistungen) für einzelne Bauabschnitte/Maßnahmenpakete sowie bei Bedarf übergeordnete Planungs- und Beratungsleistungen. Derzeit wird von 6 möglichen Maßnahmenpaketen ausgegangen. Dabei handelt es sich um:
• Maßnahmenpaket 1: Erweiterung Süd, Funktionsbau mit Notfallaufnahme in Anbindung an Radiologie, OP -Erweiterung, LHKM, Sterilisation, Lager und Werkstattflächen
• Maßnahmenpaket 2: Erweiterung Südost, mit Schmerzklinik (UG) und psych. Tagesklinik (EG)
• Maßnahmenpaket 3: Ambulanter OP nach Auszug Dialyse
• Maßnahmenpaket 4: Diensträume und Verwaltung
• Maßnahmenpaket 5: Anpassungen im Bettenhaus, Umwidmung der 4-Bettzimmer.
• Maßnahmenpaket 6: Verlegung des Hubschrauber-Landeplatzes
Es kann nicht garantiert werden, dass für alle Maßnahmenpakete Einzelaufträge erteilt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Maßnahmenpakete zu ändern und zu erweitern. Maximal werden auf der der Grundlage der Rahmenvereinbarung 10 Einzelaufträge vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug nicht älter als November 2021 (soweit einschlägig)
A) Gesamtumsätze (brutto) in den letzten 3 Jahren
B) Umsätze (brutto) mit vergleichbaren Leistungen (TGA-Planung) in den letzten 3 Jah-ren
C) Nachweis des Bieters/Mitglied einer Bietergemeinschaft über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers über Ingenieurleis-tungen bei der Technischen Ausrüstung i.S.v. §§ 53 ff HOAI aus den Jahren 2011– bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über TGA-Planung mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mindestens Honorarzone II) und Baukosten von jeweils mindestens 500.000,00 € netto über die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, die nicht vor 2010 baufertiggestellt wurden und bis heute mindestens den Stand einer erteilten Baugenehmigung erreicht haben.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Art und Nutzung des Gebäudes, b) Art der Maßnahme (Neubau/Erweiterung/Umbau/Sanierung etc.), c) Besondere Aufgabenstellungen (Klinikbau), d) Honorarzone, e) Leistungsumfang/Leistungsstand (Anlagengruppen, Leistungsphasen nach § 53 HOAI), f) Leistungszeit/Baufertigstellung, g) Baukosten (netto) für bearbeitete Anlagengruppen.
B) Angabe der verfügbaren technischen Fachkräfte, die als Projektleiter für die Einzel-maßnahmen in Betracht kommen. Für die benannten Personen sind die persönlichen Referenzen als Projektleiter darzulegen.
C) Anzahl der technischen Fachkräfte (Bachelor oder glw. Abschluss gemäß DQR, z. B. Staatlich geprüfter Techniker), die im Bereich TGA-Planung tätig sind, einschließlich Büroinhaber.
D) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Mindestanforderungen zu A): Es muss mindestens eine Referenz über einen Klinik-bau benannt werden, bei denen jeweils mindestens die Leistungsphasen 2, 3 und 5 vollständig erbracht worden sind und mindestens Baukosten (Anlagengruppen 1, 2, 3, und 8) in Höhe von 3 Mio. € (netto) aufweist. Über die Gesamtheit der Referenzen muss die Erbringung der Leistungsphasen 1, 2, 3, 5, 6, 7 und 8 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, und 8 nachgewiesen werden.
Mindestanforderung zu B): Es muss mindestens eine technische Fachkraft benannt werden können, die die Qualifikation eines Bachelors oder glw. Abschluss gemäß DQR, z. B. Staatlich geprüfter Techniker, aufweist und Projektleitungserfahrung in der TGA-Planung (mindestens 1 Projekt als verantwortlicher Projektleiter bei einem Klinikbau) nachweisen kann.
Mindestanforderung zu C):
Mindestens 5 technische Fachkräfte (Bachelor oder glw. Abschluss gemäß DQR, z. B. Staatlich geprüfter Techniker), die im Bereich TGA-Planung tätig sind.
Unmittelbar nach Abschluss der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber dem Auftraggeber einen Einzelauftrag (vss. über das Maßnahmenpaket 1) erteilen. Die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 und teilweise der Leistungsphase 3 für die mit diesem Einzelauftrag beauftragten Anlagengruppen müssen vollständig bis 31.10.2022 erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 und teilweise der Leistungsphase 3 für die mit dem ersten Einzelauftrag beauftragten Leistungen müssen aufgrund fördertechnischer Terminzwänge vollständig bis 31.10.2022 erbracht werden. Da bereits ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt wurde, im Rahmen dessen kein Angebot eingegangen ist, besteht eine besondere Eilbedürftigkeit (Dringlichkeit) der Beschaffung, die eine Einhaltung der Mindestfrist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht. Auf § 15 Abs. 3 VgV wird verwiesen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).