Wärmeversorgungsanlagen BA 2; BV: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern Referenznummer der Bekanntmachung: 621.19.5/158
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hassberge.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.hassberge.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmeversorgungsanlagen BA 2; BV: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Maßnahme: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Leistung: Wärmeversorgungsanlagen (BA 2)
Gymnasiumstraße 4, 96106 Ebern
Leitungen aus Edelstahl DN12 bis DN80: 250 m
Leitungen aus Mehrschichtverbundrohr DN12: 1100 m
Leitungen aus Mehrschichtverbundrohr DN15: 700 m
KDH für Mehrschichtverbundrohr DN12: 1100 m
KDH für Mehrschichtverbundrohr DN15 : 770 m
Heizkörper Plan Hygieneausführung: 44 St.
Röhrenradiatoren: 10 St.
Heizkreisverteiler 6 Abgänge: 1 St.
Heizkreisverteiler 7 Abgänge: 1 St.
Heizkreisverteiler 8 Abgänge: 2 St.
Heizkreisverteiler 11 Abgänge: 1 St.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmeversorgungsanlagen BA 2; BV: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9531755
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de