Rahmenvertrag Monitore Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Monitore
Gegenstand der Ausschreibung ist der Kauf von Monitoren aus der Business-Serie und die für den störungsfreien Betrieb notwendigen Garantien und Services.
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
Schätzung des Beschaffungsvolumens:
Monitor 24 Zoll: ca. Stück 500
Monitor 27 Zoll - Office: ca. Stück 500
Monitor 27 Zoll - Grafik: ca. Stück 500
Der Auftraggeber ist bestrebt, das Beschaffungsvolumen über den Auftragnehmer abzuwickeln. Gleichwohl kann der Auftraggeber eine Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl an Produkten abzunehmen, nicht übernehmen. Das dargestellte Beschaffungsvolumen stellt einen unverbindlichen Orientierungswert dar.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Dieser Rahmenvertrag beginnt am 01.08.2022 zu laufen und endet am 31.07.2024.
Der Auftraggeber hat eine zweimalige Option den Vertrag jeweils um 12 Monate zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch zweimal um 12 Monate, wenn dieser vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall am 31.07.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Haftpflichtversicherung: Anforderung: Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von pauschal 3 Mio. Euro je Versicherungsfall. 3-fach maximiert je Versicherungsjahr.
Unternehmensdarstellung: Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle nachfolgenden Punkte eingehen:
(1) Name des Unternehmens
(2) Geschäftsführer
(3) Geschäftssitz
(4) alle Niederlassungen
(5) Gesellschaftsform
(6) Gründungsdatum
(7) Geschäftsfokus
(8) Angaben zur Struktur und Organisation
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen: Es müssen mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.
Weniger als 2 Referenzen führen zum Ausschluss.
In jeder Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden:
(1) Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich)
(2) Ansprechpartner (Telefon, E-Mail, Funktion)
(3) Art der Leistung
(4) Volumen (PT oder Euro)
(5) Zeitraum
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Zertifizierung DIN/ISO 14001: Bestätigung über eine Unternehmenszertifizierung nach DIN/ISO 14001 ODER ähnliche Zertifikate.
Zertifizierung DIN/ISO 9001: Bestätigung über eine Unternehmenszertifizierung nach DIN/ISO 9001 ODER ähnliche Zertifikate.
Herstellerautorisierung: Nachweis der Autorisierung zum Vertrieb und Wartung der angebotenen Produkte.
Formblatt Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.