Planungsleistung für Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2021 Teil 3 Objektplanung Abschnitt 4 Verkehrsanlagen §§ 45ff. Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-118
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunreut
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83301
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traunreut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung für Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2021 Teil 3 Objektplanung Abschnitt 4 Verkehrsanlagen §§ 45ff.
Planungsleistung für die Umgestaltung der Kantstr. in Traunreut. Im Rahmen der Stadtsanierung mit einer Förderung aus den Mitteln der Städtebauförderung.
83301 Traunreut
Planungsleistungen für Verkehsanlagen gem. HOAI 2021. Alle Leistungsphasen 1-9.
je nach Bauablauf variabel.
explizite Verlängerungsoptionen sind nicht vorgesehen.
Unter Umständen kann sich jedoch eine optionale Vertragsverlängerung dadurch ergeben, dass ggf. nicht vorhersehbare Zeitverzögerungen im Bauablauf eintreten würden.
- entfällt-
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgeschlossener Studiengang, im Bauingenieurwesen (Bachelor of Engineering), für Straßen- und Tiefbau (oder gleichwertig).
Berufshaftpflichtversicherung:
mind. 2,0 Mio. Euro für Personenschäden,
mind. 1,0 Mio. Euro für sonstige Schäden
Der Auftrag ist dem Berufsstand der Ingenieure vorbehalten.
Einschlägige Vorschriften des BGB in Verbindung mit der letztgültigen HOAI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anzahl jener interessierten Wirtschaftsteilnehmer, welche letztlich zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf mindestens 3 und maximal 5 beschränkt.
Das Vergabeverfahren wird auch dann fortgeführt, sollte die vorgenannte Mindetsanzahl von interessierten Wirtschaftsteilnehmern unterschritten werden.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Zuschlag auf das Erstangebot, ggf. auch ohne vorherige Nachverhandlung, zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, den Auftrag im Verhandlungsverfahren, ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung zu vergeben.
Zur wirksamen Abgabe der Interessensbekundung wenden Sie sich bitte ausschließlich an die im Punkt I.1 der Vorinformation benannten Kontaktstelle.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass wegen dem Gebot der elektronischen Kommunikation, alle Kontaktaufnahmen sowie die Interessensbekundungen, Interessensbestätigung, als auch die Angebotsabgabe, ausschließlich über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de erfolgen können.
Wegen des Ausbleibens einer separaten Auftragsbekanntmachung, werden interessierte Wirtschaftsteilnehmer um ihre Bereitschaft gebeten, ihr Interesse am Vergabeverfahren bzw. dem weiteren Verfahrensgang, nach der Maßgabe des § 52 Abs. 3 VgV zu bestätigen, sobald der Auftraggeber hierum explizit ersucht (sog. Interessensbestätigung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen, das Bestreben um ein sog. "Nachprüfungsverfahren", richten sich nach den Vorschriften des § 160 Abs. 3 GWB.
Demnach ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften, vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschrifte, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.