BIENE KONSENS technisches Design, Entwicklung und Testabdeckung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022JWE000001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
BIENE KONSENS technisches Design, Entwicklung und Testabdeckung
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) schreibt eine Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen in den Bereichen technisches Design, Entwicklung und Testabdeckung für das Projekt BIENE KONSENS aus.
Mit dem Verfahren BIENE (Bundeseinheitliche integrierte evolutionäre Neuentwicklung der Erhebung) wird ein technisch modernisiertes Verfahren zur Erhebung von Steuern entwickelt. Damit können sämtliche Prozesse des Zahlungsverkehrs sowie der Buchführung effizient und transparent umgesetzt werden.
Der Auftraggeber benötigt Unterstützungsleistungen im Bereich der Software-Entwicklung im Projekt BIENE. Hierdurch soll methodisch und praktisch zur Sicherstellung der Softwarequalität beigetragen werden, sowie die aufgrund der Migration vom Modellierungstools ADONIS classic zu MagicDraw erforderlichen Neumodellierungen methodisch und beratend begleitet werden. Ein weiterer Leistungsbereich ist die Unterstützung der Integrationstest-Durchführung und des Testreportings. Falls zur Terminsicherung erforderlich, sollen in abgegrenzten Umfang auch Programmierleistungen erbracht werden.
Die Rahmenvereinbarung hat eine maximale Laufzeit von 4 Jahren (zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um je ein Jahr), wobei die geschätzte Abnahmemenge 170 Personentage pro Vertragsjahr beträgt. Ort der Leistungserbringung ist das BayLfSt, Dienststelle Nürnberg. Nach erfolgreicher Einarbeitung und mit Zustimmung des Auftraggebers können Teile der Leistung auch remote erbracht werden.
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) schreibt eine Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen in den Bereichen technisches Design, Entwicklung und Testabdeckung für das Projekt BIENE KONSENS aus.
Mit dem Verfahren BIENE (Bundeseinheitliche integrierte evolutionäre Neuentwicklung der Erhebung) wird ein technisch modernisiertes Verfahren zur Erhebung von Steuern entwickelt. Damit können sämtliche Prozesse des Zahlungsverkehrs sowie der Buchführung effizient und transparent umgesetzt werden.
Benötigt werden Unterstützungsleistungen im Bereich der Software-Entwicklung im Projekt BIENE durch einen erfahrenen Softwareentwickler/-Architekt, der methodisch und praktisch zur Sicherstellung der Softwarequalität beitragen kann sowie die aufgrund der Migration vom Modellierungstools ADONIS classic zu MagicDraw erforderlichen Neumodellierungen methodisch und beratend begleitet. Ein weiterer Leistungsbereich ist die Unterstützung der Integrationstest-Durchführung und des Testreportings. Falls zur Terminsicherung erforderlich, sollen in abgegrenzten Umfang auch Programmierleistungen erbracht werden.
Die Rahmenvereinbarung hat eine maximale Laufzeit von 4 Jahren (zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um je ein Jahr), wobei die geschätzte Abnahmemenge 170 Personentage pro Vertragsjahr beträgt. Ort der Leistungserbringung ist das BayLfSt, Dienststelle Nürnberg. Nach erfolgreicher Einarbeitung und mit Zustimmung des Auftraggebers können Teile der Leistung auch remote erbracht werden.
Zweimalige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung mit Bezugnahme auf das allgemeine Leistungsportfolio, die Tätigkeitsschwerpunkte der letzten 3 Jahre und den Auftragsgegenstand.
Referenz über einen vergleichbaren, erfolgreich durchgeführten Auftrag; Darstellung des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements (QM) und des Sicherheitsmanagements (SM); Ausführungen zum Human Ressource Management in Bezug auf die benötigten technischen Fachkräfte;
Mindestanforderungen an die Referenz:
- Beratungsleistung im Bereich Jakarta EE Entwicklung, ADONIS UML-Modellierung,
Programmierung, Test und Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Beendigungszeitpunkt des Referenzauftrages < 3 Jahre
- Gesamtzeitraum der Beteiligung am IT Vorhaben: mind. 30 Monate
- Gesamtvolumen Ihrer Beteiligung am IT-Vorhaben in Personentagen: mind. 300 PT
Mindestanforderung Qualitätsmanagement:
Darstellung, auf welchen Grundlagen das unternehmenseigene QM aufgebaut wurde und in wie weit dieses auf die im Projekt BIENE angewandte Vorgehensweise (Vorgehensmodell XT incl. des darin vorgesehenen QM) übertragbar ist.
Mindestanforderungen Human Ressource Management:
- Ersatz bei nicht planbaren Ausfällen durch einen gleichwertigen Berater innerhalb von 10
Arbeitstagen
- Die Kosten für den Wissenstransfer trägt der Auftragnehmer
- Erläuterung, wie der personelle Aufwand beim Auftraggeber im Falle eines Beraterwechsels
möglichst gering gehalten wird
- Schulung der eingesetzten Berater bei Neuerungen (neue Versionen eingesetzter Tools oder
Middleware, neue Technologien, Weiterentwicklung im eingesetzten Umfeld), insbesondere die
Technologien Java SE und Java EE betreffend
- Scientology Schutzerklärung
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
- Verpflichtungserklärung der eingesetzten Berater
- Teleservicevereinbarung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.