Rahmenvertrag Planungsleistungen Medientechnik, Lichttechnik. Akustik Referenznummer der Bekanntmachung: 72/202203
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goethe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Planungsleistungen Medientechnik, Lichttechnik. Akustik
Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen im Bereich der Medientechnikplanung, Lichtplanung und Akustikplanung für Neu- und Umbaumaßnahmen Goethe-Institute (Veranstaltungssäle, Seminarräume und Räume mit medientechnischer Ausstattung)
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München Die Leistung soll an verschiedenen Goethe-Instituten in Europa erbracht werden.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Vertragsbedingungen für den Abschluss eines Rahmenvertrages (Fachplaner Rahmenvertrag Medientechnik). Gegenstand des Rahmenvertrages wird die Erbringung von Prüfungs-, Planungs- und Überwachungsleistungen im Bereich der Medientechnikplanung, Lichtplanung und Akustikplanung für die Ausgestaltung der Veranstaltungsbereiche für zukünftige Projekte und bestehende Liegenschaften des Goethe-Instituts im In- und Ausland sein. Die konkrete Projektbeauftragung erfolgt durch Abruf durch den Auftraggeber, die Leistungen werden nach den Bedingungen des Rahmenvertrages erbracht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung wird anhand der Angaben in folgenden Anlagen bewertet:
- Anlage B.1: Basisinformationen Unternehmen nebst Unternehmensdarstellung
- Sofern Sie eine Bietergemeinschaft bilden, Anlage B.2 Erklärung der Bietergemeinschaft
- Sofern Sie Unterauftragnehmer und/oder sonstiger Dritte einsetzen, Anlage B.3: Erklärung Eignungsleihe
- Anlage B.4: Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Straftaten gem. § 123 Abs. 1 und 3 GWB
- Anlage B.5: Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Straftaten gem. § 123 Abs. 4 GWB
- Anlage B.6: Eigenerklärung gem. § 124 Abs. 1 Nr.2 GWB
Die Eignung wird anhand der Angaben in folgender Anlage bewertet:
- Umfang der Haftpflichtversicherung- Deckungsbestätigung
Die Eignung wird anhand folgender Nachweise bewertet:
1. Ausbildung und Abschluss als Medienplaner:
Diplom / Bachelor of Science (B. Sc.) oder Bachelor of Engineering (B. Eng.) bzw. äquivalente anerkannte europäische Ausbildung/Abschluss in:
o Medientechnologie
o Medienakustik und Tontechnik
o Ingenieursakustik
o Studium Tonmeister
o Medieninformatik
o Theater- und Veranstaltungstechnik
o Veranstaltungstechnik und -management
2. Persönliche Qualifikation
o Sprachen / fachspezifische Sprachkenntnisse: Englisch und gegebenenfalls weitere Sprache (z.B. Spanisch, Französisch)
3. Berufliche Erfahrung
Referenzen: 3 Referenzprojekte aus den letzten 2 Jahren zu folgenden Themenbereichen:
o individuell angepasste Medientechnikkonzepte
o Erfahrung im internationalen Umfeld/Auslandserfahrungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHXRX2X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland