Neubau Bürgerhaus Wörnitz - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörnitz
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91637
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.woernitz.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av18227a
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av18227a
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bürgerhaus Wörnitz - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Das bestehende Bürgerhaus der Gemeinde Wörnitz ist zu klein, unattraktiv und mangelnd ausgestattet sowie stark sanierungsbedürftig.
Deshalb plant die Gemeinde den Neubau eines zeitgemäßen Bürgerhauses.
Das neue Mehrzweckgebäude soll für Vereine als Veranstaltungsort, für politische sowie andere örtliche Versammlungen und Feste der Gemeinde genutzt werden. Weiterhin können im neuen Bürgerhaus private Veranstaltungen und kirchliche Anlässe stattfinden.
Der zentrale Bürgersaal soll teilbar ausgeführt werden und insgesamt ca. 200 Sitzplätze beinhalten.
Weiterhin sieht das 618 m² große Raumprogramm (BGF) eine Küche, Abstellräume sowie die notwendigen Toilettenanlagen vor.
Gemäß vorliegender Kostenprognose wird von Kosten in Höhe von ca. 2,5 Mio. € brutto (KG 300+400) ausgegangen.
Terminlich sind folgende Meilensteine geplant:
- Genehmigungsplanung Dez 2022.
- Baubeginn: April 2023.
- Fertigstellung: August 2024.
91637 Wörnitz
Das bestehende Bürgerhaus der Gemeinde Wörnitz ist zu klein, unattraktiv und mangelnd ausgestattet sowie stark sanierungsbedürftig.
Deshalb plant die Gemeinde den Neubau eines zeitgemäßen Bürgerhauses.
Das neue Mehrzweckgebäude soll für Vereine als Veranstaltungsort, für politische sowie andere örtliche Versammlungen und Feste der Gemeinde genutzt werden. Weiterhin können im neuen Bürgerhaus private Veranstaltungen und kirchliche Anlässe stattfinden.
Der zentrale Bürgersaal soll teilbar ausgeführt werden und insgesamt ca. 200 Sitzplätze beinhalten.
Weiterhin sieht das 618 m² große Raumprogramm ( BGF ) eine Küche, Abstellräume sowie die notwendigen Toilettenanlagen vor.
Derzeit wird die ortsbildprägende Integration einer Giebel Bestandswand in das neue Gebäude präferiert - und sollte im weiteren Entwurfsprozess geprüft werden.
Das Bürgerhaus in der Rothenburger Straße 1 Wörnitz soll im Außenbereich einen Spielplatz mit Grünanlage, einen Außenfestplatz sowie barrierefreie Parkmöglichkeiten bieten.
Gemäß vorliegender Kostenprognose wird von Kosten in Höhe von ca. 2,5 Mio. € brutto (KG 300+400) ausgegangen.
Der Rückbau des bestehenden Gebäudes ist Teil dieser Ausschreibung und ist der KG 200 berücksichtigt.
Terminlich sind folgende Meilensteine geplant:
- Genehmigungsplanung Dez 2022.
- Baubeginn: April 2023.
- Fertigstellung: August 2024.
Für den Neubau des Bürgerhaus Wörnitz sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 - 2 gemäß § 34 HOAI beauftragt.
Die Leistungsphasen 3 - 9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
1. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 01.01.2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden – Wichtung 100 %.
Referenzprojekte die vor 2017 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
Referenzprojekt 1
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme / Erweiterungsmaßnahme (max. 10 Punkte);
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Hochbau (max. 5 Punkte);
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 200-700) ≥ 2 Mio. € brutto) (max. 5 Punkte);
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht (max. 5 Punkte);
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 5 Punkte).
Referenzprojekt 2
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme (max. 10 Punkte);
— Bei dem dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme oder Erweiterungsmaßnahme mit integration historischer Bausubstanz (max. 10 Punkte);
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Hochbau (max. 5 Punkte);
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 200-700) ≥ 2 Mio. € brutto) (max. 5 Punkte);
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht (max. 5 Punkte);
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 5 Punkte).
Referenzprojekt 3
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften. (max. 10 Punkte);
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Hochbau (max. 5 Punkte);
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 200-700) ≥ 1 Mio. € brutto) (max. 5 Punkte);
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht (max. 5 Punkte);
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 5 Punkte).
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5 - 7 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 34 HOAI.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
— Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI, hier insbesondere:
1. Mitwirken beim Verwendungsnachweis (Lph. 9),
2. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zuftreffend),
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV),
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 SchwArbG,
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine
Benennenung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass eine Einreichung eines Nachweises der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer zu geringen Höhe bzw. die Einreichung einer Eigenerklärung zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung die zuvor genannten Anforderungen nicht erfüllt und somit zwingend zum Ausschluss führt.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2019-2021) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 200-700, DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittlefranken.bayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de