Entwässerung, Verladung, Abholung und Transport von Klärschlamm Referenznummer der Bekanntmachung: VI/5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]48
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwässerung, Verladung, Abholung und Transport von Klärschlamm
Entwässerung, Verladung, Abholung und Transport von Klärschlamm
LOS 1: Entwässerung und Transport von ca. 3.100 t
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für die Entwässerung, die Verladung, die Abholung und den Transport von Klärschlamm für den Zeitraum von zunächst einem Jahr (01.04.2022 bis 31.03.2023), mit der Option auf maximal dreimaliger Verlängerung um jeweils ein Jahr (maximal bis 31.03.2026). Die Jahresmenge an zu entwässernden Klärschlamm beträgt ca. 3.100 to. / Jahr. Eine Mengenänderung hat keinen Einfluss auf vereinbarte Transport- und Logistikpreise.
LOS 2: Entwässerung und Transport von ca. 2.950 t
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für die Entwässerung, die Verladung, die Abholung und den Transport von Klärschlamm für den Zeitraum von zunächst einem Jahr (01.04.2022 bis 31.03.2023), mit der Option auf maximal dreimaliger Verlängerung um jeweils ein Jahr (maximal bis 31.03.2026). Die Jahresmenge an zu entwässernden Klärschlamm beträgt ca. 2.950 to. / Jahr. Eine Mengenänderung hat keinen Einfluss auf vereinbarte Transport- und Logistikpreise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 1: Entwässerung und Transport von ca. 3.100 t
Ort: Burglengenfeld
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 93133
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2: Entwässerung und Transport von ca. 2.950 t
Ort: Burglengenfeld
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 93133
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.