Erweiterung Max-Fellermeier-Grund- & Mittelschule in Neuötting' - VgV Objektplanung Gebäude LPH 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 361 NÖ MFS VgV_ARC
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84524
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hsp-projekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Max-Fellermeier-Grund- & Mittelschule in Neuötting' - VgV Objektplanung Gebäude LPH 1-9
VgV-Verfahren ´Erweiterung Max-Fellermeier-Grund- und Mittelschule in Neuötting' - Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 ff HOAI - Leistungsphasen 1-9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
VgV-Verfahren ´Erweiterung Max-Fellermeier-Grund- und Mittelschule in Neuötting';Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 ff HOAI - Leistungsphasen 1-9;Die Stadt Neötting plant die Erweiterung der Max-Fellermeier-Grund- und Mittelschule an der Simbacher Straße in Neuötting. Die im Jahr 1963 errichtete Grundschule wurde 1969 um die Mittelschule ergänzt. Zuletzt erfolgte 2010 eine energetische Sanierung der Grundschule (Haus Nr. 10), von 2016 bis 2018 die des Mittelschulgebäudes (Haus Nr. 12) sowie im Jahr 2019 die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen.In der Max-Fellermeier-Grund- und Mittelschule werden derzeit rd. 500 Schülerinnen und Schüler in insgesamt 24 Klassen beschult, wobei eine Klasse davon bereits aus Platz- und Kooperationsgründen in die Berufsschulaußenstelle in der Martin-Moser-Str. in Altötting ausgelagert ist.Derzeit sind 53 Unterrichtskräfte an der Schule tätig. Ca. 200 Kinder und Jugendliche werden im gebundenen und offenen Ganztag nach Unterrichtsende betreut, 30 Kinder besuchen den unmittelbar angrenzenden Hort und ca. 25 weitere werden beaufsichtigt, bevor sie in den Nachmittagsunterricht gehen.Aufgrund der Veränderungen bei den Unterrichtsmethoden, den Anforderungen an den Platzbedarf, der Einführung der Ganztagsschule mit Mittagsverpflegung und Betreuungsräumen ist das Platzangebot an der bestehenden Schule an seine Grenzen gelangt. Zudem hat sich die Anzahl der Klassen seit dem Schuljahr 2020/2021 für die darauffolgenden 4 Jahre um jeweils eine Klasse erhöht.Vor diesem Hintergrund mit dem akuten und langfristigen Platzdefizit wurde von der Stadt Neuötting 2019 eine Untersuchung zu möglichen Erweiterungen des Gebäudebestandes vorgenommen (siehe Vergabeunterlagen). Bei der Untersuchung wurden denkbare Erweiterungsmöglichkeiten aufgezeigt und hinsichtlich deren Vor- und Nachteile bei der Umsetzung beurteilt. Hierbei wurden sowohl technische Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Einahltung des gewünschten Raumprogramms, Kombinationsmöglichkeiten mehrerer Maßnahmen sowie die Möglichkeit für eine Umsetzung im laufenden Schulbetreib mit berücksichtigt. Nutzfläche Bestand: rd. 6.000 m²Erweiterungsfläche gem. Schulaufsichtliche Genehmigung: rd. 1.037 m² (= förderfähige Flächen, davon 270m² mit erhöhter Förderung gem. FAGplus15)Teile der Auf- bzw. Anbauten können ggf. in Holzbauweise hergestellt werden.In der mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Machbarkeitsstudie ist der Flächenbedarf, der mit Erweiterungsbauten abgedeckt werden soll, entsprechend dargestellt. Die Kosten der KGR 200 - 700 wurden hierbei auf ca. 7,5 Mio. € bis 8,5 Mio. € geschätzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neuötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84524
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.