Rahmenvereinbarung BR-Markenstrategie Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2021-0034
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung BR-Markenstrategie
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Agentur, welche die Entwicklung und Umsetzung einer Markenstrategie für die verschiedenen, linearen und non-linearen Programmangebote umfasst, in Teilen aufbauend auf den Ergebnissen bereits begonnener Markenstrategien.
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München
Gesucht wird eine Agentur zur Beratung und Ausarbeitung einer Markenstrategie, welche den BR im Veränderungsprozess begleitet und ein eine langfristig angelegte Strategie erarbeitet. Um innerhalb der komplexen markenstrategischen Herausforderungen unsere Marken und Angebote optimal zu entwickeln, zu inszenieren und erlebbar zu machen, sehen wir diesen strategisch-kreativen Prozess in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Ein fundiertes markenstrategisches Verständnis ist dabei grundlegend.
Diese Rahmenvereinbarung wird für die Mindestlaufzeit von 36 Monaten geschlossen. Der Auftraggeber hat die Option, diese Vereinbarung spätestens 3 Monate vor Ablauf um jeweils 12 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 6 Jahren zu verlängern.
Die geschätzte Auftragsmenge in der Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beläuft sich hier insgesamt auf ca. 250 PT. Die Höchstmenge liegt bei 450 PT und als Mindestabnahmemenge gelten 100 PT.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe GMK Markenberatung GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50678
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YYMG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.7 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.