Übergreifende Projektsteuerung von Digitalisierungsprojekten und IT-Architekturberatung im Kontext des KHZG-Programms in der Sozialstiftung Bamberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sozialstiftung-bamberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Übergreifende Projektsteuerung von Digitalisierungsprojekten und IT-Architekturberatung im Kontext des KHZG-Programms in der Sozialstiftung Bamberg
Vertragsgegenstand ist die Vergabe eines Dienstleistungs-Rahmenvertrags für die Beratung, Programm- und Projektsteuerung zur Umsetzung von auf dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) basierenden Digitalisierungsvorhaben unter Berücksichtigung der KHZG-relevanten, gesetzlichen Grundlagen und den damit verbundenen IT-, Vernetzungs- und Transformations-Projekten.
Der Bedarf an Unterstützung wird dabei im Falle einer positiven Fördermittelzusage auf 400 Personentage (auf Basis von 8h pro Tag, unabhängig von der Aufteilung der Tage in den einzelnen Rollen) mit Start voraussichtlich 10. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 geschätzt, wobei die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung ein Abrufkontingent von 450 Personentagen über die maximal 48-monatige Laufzeit umfasst. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV.
Die Sozialstiftung Bamberg betreibt im Stadtgebiet Bamberg (ca. 80.000 Einwohner) ein Krankenhaus der Maximalversorgung (Klinikum Bamberg mit den Standorten Klinikum am Bruderwald und dem Klinikum am Michelsberg) und versorgte im Jahr 2018 ca. 43.000 stationäre und 145.000 ambulante Fälle. Die Sozialstiftung ist ein KRITIS-Haus. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Unterstützung bei der Umsetzung der KHZG-Vorhaben. Die gesetzlichen Vorgaben für die Umsetzung der KHZG-geförderten Maßnahmen müssen während des Förderzeitraums bis 2024 zwingend gesetzlich nach- und eingehalten werden.
Liste der vier durch die Auftraggeberin geplanten Fördervorhaben innerhalb der Fördertatbestände (FTB) des KHZG:
1. FTB 1: Digitalisierung der Notaufnahme
2. FTB 2: Patientenportal (Aufnahme-, Behandlungs- und Entlassmanagement) & Integration einer IHE konformen Plattform
3. FTB 3: Digitale Dokumentation der Pflege und Behandlung für die Neonatologie
4. FTB 5: Digitales Medikationsmanagement (Integration eines Closed Loop Unit Dose Systems
Vertragsgegenstand ist somit die Vergabe eines Dienstleistungs-Rahmenvertrags für die Beratung, Programm- und Projektsteuerung zur Umsetzung von auf dem KHZG basierenden Digitalisierungsvorhaben unter Berücksichtigung der KHZG-relevanten, gesetzlichen Grundlagen und den damit verbundenen IT-, Vernetzungs- und Transformations-Projekten.
Auswahl an allgemeinen Leistungen im Rahmen der Ausschreibung für die übergreifende Projektsteuerung von Digitalisierungsprojekten und IT-Architekturberatung im Kontext des KHZG-Programms in der Sozialstiftung Bamberg (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Projektleitung und Umsetzung des Projekt- und Programm-Managements
- Steuerung der externen Dienstleister, in enger Abstimmung mit dem internen Projektleiter der Sozialstiftung Bamberg und weiteren Teilprojektleitern
- Projekt- und Ressourcenplanung und Meilensteintracking der in der Sozialstiftung Bamberg umzusetzenden KHZG-Vorhaben, in Abstimmung mit dem internen Projektleiter
- Terminplanung und Koordination der internen Stakeholder und externen Dienstleister
- Durchführung des Projektcontrollings inkl. Risikomanagement
- Dokumentation und Projektreporting
- Nachweiserbringung als berechtigter IT-Dienstleister nach den Vorgaben des KHZG
- Change-Management bei der Implementierung des Projektes, insbesondere bzgl. Strukturen, Prozessen und Verhaltensweisen vom relevanten Personal und Sicherstellung der nachhaltigen Integration aller Nutzer
- Konzeptionelle und fachliche Unterstützung und Begleitung der Integration der neuen Lösungen in die bestehende Systemlandschaft
- Zur Durchführung des Vorhabens sind folgende Rollen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen: Senior Projektleiter und Solution Architekt.
Nähere Informationen insbesondere zu den Anforderungen an das einzusetzende Personal sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Anlage 2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übergreifende Projektsteuerung von Digitalisierungsprojekten und IT-Architekturberatung im Kontext des KHZG-Programms in der Sozialstiftung Bamberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert des Werts des Auftrages (Abschnitt V.2.4) entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S.2 GWB nicht zwingend bekannt zu machen ist. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] Euro eingegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."