Nichtoffener städtebaulicher Ideenwettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Wohnungsbauentwicklung auf dem Areal der ehemaligen Essigfabrik", Wasserburg am Inn
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wasserburg am Inn
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83512
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wasserburg.de/de/startseite
Ort: Hörmannsdorf
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener städtebaulicher Ideenwettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Wohnungsbauentwicklung auf dem Areal der ehemaligen Essigfabrik", Wasserburg am Inn
Im Zuge der Neunutzung und Neubebauung des Areals einer ehemaligen Essigfabrik soll eine Fläche von 0,8 ha unweit des Inn als Wohnquartier mit bezahlbarem Wohnraum (Förderung nach KommWFP) und Infrastruktur entwickelt werden. Ziel ist es, neben einer energetisch und ökologisch nachhaltigen Bauweise auch Fragen des nachbarschaftlichen Miteinanders, möglicher Begegnungsflächen oder alternativer Mobilitätskonzepte in der Entwicklung des Wohnquartieres zu berücksichtigen. Eine angemessene Dichte bei gleichzeitig hoher Qualität der Freiflächen soll erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auswahlkriterien (Die nachfolgenden Kriterien werden geprüft und in die Matrix zum Auswahlverfahren eingetragen. Die Bewerber, welche die Kriterien erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Aus den zugelassenen Bewerbern werden die Büros ausgelost, welche zur Teilnahme an dem Wettbewerb aufgefordert werden):
- Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Auschlussgründen (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag, Formblatt IV.7.1, ausreichend)
- rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt IV.7) und dazugehöriger Bewerberbogen (Formblatt IV.7.1)
- Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Bewerberbogen, Formblatt IV.7.1, ausreichend)
- bei Bewerbergemeinschaft ist das entsprechende Formblatt "Formblatt III.9 Erklärung der Bewerbergemeinschaft" auszufüllen
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten, die am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Stadtplaner“ oder „Landschaftsarchitekt“ zu führen. Die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt nach der RPW 2013.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht ausden Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
- Städtebauliches Konzept
- Architektonische und räumliche Gestaltung, Wohnqualität
- Freiräumliche Qualitäten
- Funktionalität, Barrierefreiheit
- Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Klimaanpassung bezogen auf die städtebauliche Struktur
Die Wettbewerbssumme beträgt 31.500€ netto folgendermaßen aufgeteilt:
1.Preis 12.500 €
2.Preis 8.000 €
3.Preis 5.000 €
Anerkennungen 6.000 €
Sofern Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzabeitsbekömpfungsgesetz oder
- gem. § 21 BA: 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften.
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Zeitschiene:
Ausgabe der Unterlagen: 18.05.2022
Rückfragenfrist: 21.06.2022
Rückfragenbeantwortung: 05.07.2022
Abgabe der Planunterlagen: 15.09.2022
Abgabe des Modells: 22.09.2022
Ort: xxx
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de