Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_11 - Spielplatz Keltenwelten / Lichtungsgärten Referenznummer der Bekanntmachung: IV_KH_11
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_11 - Spielplatz Keltenwelten / Lichtungsgärten
Planung, Erstellung und Montage eines Spielgerätes
Los 1 - Spielplatz Keltenwelten (Holz)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Spiel-Palisaden, Wackeltiere und Spielintarsie im Langhaus
Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
Spielorte in den Lichtungsgärten (Stahl)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Riesenschaukel
Yogamatte (Stahlunterkonstruktion / Auflage EPDM)
Balancierring
Reck- und Hangelstange
Netzlandschaft in unterschiedlichen Ebenen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.