Neubau 10. Grundschule - Erdbau/Verbau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 10. Grundschule - Erdbau/Verbau
VE300.002.1 Erdbau-/ Verbauarbeiten
Aybühlweg (Flur-Nr. 4085/2), 87435 Kempten (Allgäu)
Abräumen der alten Sportplätze;
Herstellen der geböschten Baugrube, tlw. rückverankerter Trägerbohlwandverbau,
Herstellen von Zugpfählen für die Bodenplatte,
Herstellen von Bohrpfählen für die Tiefergründung, bauzeitliche Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers,
Arbeitsraumverfüllung um das Gebäude,
Herstellen der Schächte und Grundleitungen bis zur Straße:
Erdaushub 18.000 m³;
Verwertung von Bodenmaterial 30.000 t;
Arbeitsraumverfüllung 4.400 m³;
Trägerbohlwandverbau 770 m²;
Litzenanker 31 St.;
Zugpfähle 24 St.;
Ortbetonbohrpfähle 800 m;
Wasserhaltung Baugrubensohle 2.470 m²
Aushub senkrecht bis 1,25 m ca. 350 m³;
Aushub geböscht bis 3,00 m ca. 650 m³;
Vollwandkanalrohre PP und Formstücke ca. 600 m;
Regenrückhaltung und Drosseleinrichtung ca. 50 m³;
Fertigteilschächte ca. 16 Stück;
Fettabscheider NS 4 1 St.;
Wasserleitung PE ca. 70 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=238918
Eintrag in die Handwerksrolle, oder
Industrie-/Handelskammer, oder
Handelsregister ist nachzuweisen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=238918
mind. 1 Mio € Jahresumsatz
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=238918
mind. 3 vergleichbare Referenzobjekte in den letzten fünf Jahren
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=238918
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Kempten (Allgäu)
Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt - Vergabestelle
Kronenstraße 8
87435 Kempten (Allgäu)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen richten Sie bitte bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de an die Vergabestelle. Verwenden Sie hierzu bitte den unverschlüsselten Bereich Bieterfragen-/mitteilungen.
Die Angebote sind mit den ggf. geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Angebotsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen.
Bei Fragen zur kostenlosen Registrierung auf der Vergabeplattform oder zur elektronischen Einreichung des Angebotes über die Vergabeplattform steht die Hotline des Staatsanzeigers eServices gerne zur Verfügung:
Tel.: +498929014242
E-Mail: [gelöscht].
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: München
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland