Sanierung Rathaus Schloss Geyerswörth in Bamberg - Sanitärinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-021/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rathaus Schloss Geyerswörth in Bamberg - Sanitärinstallation
Kernsanierung eines denkmalgeschütztes Objekts im Zentrum der Weltkulturerbestadt Bamberg
Sanitärinstallation nach DIN 18381
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sanitärinstallation nach DIN 18381
Im Zuge der Sanierung werden das Wasser- und Abwasserrohrnetz ausgetauscht und erneuert. Die sanitären Ausstattungsgegenstände sind auf Grundlage eines gehobenen Standards geplant.
Für folgende Bereiche sind neue Sanitärgegenstände bzw. Anschlussleitungen vorgesehen:
- WC-Anlagen
- Teeküchen
- Installationen in Technikzentralen
- Frostfreie Gartenwasserzapfstellen mit Systemtrenner BA
- Nachspeisung der Zierbrunnentechnik
Die sanitäre Einrichtung erfolgt in Vorwandinstallationen mit Systemelementen für die Trockenbauinstallation mit entsprechenden bauseitigen Tragekonstruktionen und Verkleidungen.
Die Demontage wurde vorab als eigenes Gewerk ausgeführt.
Sanitärinstallation:
Komplettinstallation der Verteilungsleitungen (KW-Leitung aus Edelstahl ca. 260 m und Mehrschichtverbundrohr ca. 185 m)
Installation 10 Waschtische, 12 WC-Anlagen, 6 Urinal-Anlagen, 3 Ausgußbecken
Installation Tauchpumpe und Kleinhebeanlage
Installation der Schmutzwasserleitungen (PP-Rohr ca. 200 m, SML-Rohr ca. 100 m)
Brandschutztechnische Ertüchtigung der jeweiligen Versorgungsleitungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
nur in digitaler Form
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.