Klärschlammentsorgung Kläranlage Oberschleißheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberschleissheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung Kläranlage Oberschleißheim
Entwässerung und Entsorgung von Klärschlamm
Auf der Kläranlage Oberschleißheim fallen jährlich ca. 6.000 m³ Nassschlamm mit einem TR-Gehalt von 2,5 - 3,5 % an.
Kläranlage Oberschleißheim, Hirschplanallee 34, D - 85764 Oberschleißheim
Auf der Kläranlage Oberschleißheim fallen jährlich ca. 6.000 m³ Nassschlamm mit einem TR-Gehalt von 2,5 - 3,5 % an. Diese sind zu entwässern
und der thermischen Verwertung zuzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister, Sitz des Betriebes, Wohnort.
Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung einschließlich einer Umwelthaftpflichtversicherung.
Genehmigung zur Entsorgung von Klärschlamm.
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt L 124 "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Eigenerklärungen zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
siehe 1.1
Bieter nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberschleißheim
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.oberschleissheim.de