Generalsanierung/Erweiterung des Landratsamts in Lichtenfels, Fachplanungsleistungen der TGA, AGr 1 bis einschl. 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 80034-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lichtenfels
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Postleitzahl: 96215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9571180
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lkr-lif.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung/Erweiterung des Landratsamts in Lichtenfels, Fachplanungsleistungen der TGA, AGr 1 bis einschl. 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI
Der Landkreis Lichtenfels beabsichtigt die Generalsanierung des Landratsamtes, die Umgestaltung des Eingangsbereichs sowie eine Erweiterung des Landratsamtes. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen die Fachplanungsleistungen der TGA, Anlagengruppen 1 bis einschl. 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI, vergeben werden.
96215 Lichtenfels
Der Landkreis Lichtenfels beabsichtigt die Generalsanierung des Landratsamtes, die Umgestaltung des Eingangsbereichs sowie eine Erweiterung des Landratsamtes. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen die Fachplanungsleistungen der TGA, Anlagengruppen 1 bis einschl. 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI, vergeben werden. Art und Umfang der Erweiterung stehen bisher noch nicht abschließend fest. Die Erweiterung des Landratsamtes soll jedenfalls so geplant werden, dass eine erneute Erweiterung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.
Das Landratsamt Lichtenfels liegt an der Kronacher Straße in Lichtenfels. Über die Kronacher Straße erfolgt die Haupterschließung der Stadt von Osten aus. Der unter Denkmalschutz stehende Altbau liegt direkt an der Hauptstraße. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1915 und wurde damals als Bezirksamt genutzt. 1969 wurde der Neubau mit dem Verbindungsbau, in dem die Sitzungssäle untergebracht sind, fertiggestellt. Der Altbau wurde damals im Zuge der Bauarbeiten mit saniert. 1988 erhielt das Flachdach des Neubaus einen Dachstuhl, so dass im ausgebauten Dachgeschoss zusätzliche Verwaltungsräume entstanden.
1998 wurde der Haupteingang zur Ostseite des Gebäudes verlegt und gleichzeitig der Parkplatz erweitert und umgestaltet.
Im Altbau wurden bereits im Jahr 2019 die Fenster erneuert.
Folgende Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen sind nach dem Auftraggeber im Zuge der baulichen Maßnahme geplant:
- Erneuerung der kompletten Haustechnik einschließlich Gebäudeautomation.;
- Anpassung des Gebäudes an die aktuellen brandschutzrechtlichen Vorgaben;
- Herstellung der Barrierefreiheit des Altbaus;
- Anpassung des Gebäudes an die aktuellen bauphysikalischen Anforderungen hinsichtlich Schallschutz, Raumakustik und Wärmeschutz;
- Erneuerungsmaßnahmen aufgrund von Verschleiß (Fußböden, Fenster, Türen, Trockenbau, Fassade, Dach etc.);
- Anpassung des Bestandes an die zeitgemäßen Vorgaben eines modernen Verwaltungsgebäudes.
Die Wärmeversorgung soll über ein bereits vorhandenes Fernwärmenetz aus einer Biomasse-Heizung (Hackschnitzel) erfolgen.
Die Kostenschätzung nach BKI sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 14,0 Mio. EUR brutto (ohne Erweiterungsbau) vor. Die noch sehr grob geschätzten, voraussichtlichen anrechenbaren Kosten für die Technische Gebäudeausrüstung belaufen sich auf ca. EUR 3,7 Mio. netto, die sich nach einer sehr groben Schätzung wie folgt verteilen könnten:
- Gruppe [Betrag gelöscht] EUR
- Gruppe [Betrag gelöscht] EUR
- Gruppe [Betrag gelöscht] EUR
- Gruppe [Betrag gelöscht] EUR
- Gruppe [Betrag gelöscht] EUR
- Gruppe [Betrag gelöscht] EUR
- Gruppe [Betrag gelöscht] EUR
- Gruppe [Betrag gelöscht] EUR
Für das Projekt sollen Fördermittel beantragt werden.
Die Baumaßnahme soll nach derzeitigen Stand in drei Bauabschnitten erfolgen:
Bauabschnitt I: Sanierung Altbau
Bauabschnitt II: Sanierung Neubau
Bauabschnitt III: Sanierung Zwischenbau mit Eingangsbereich
Je nach Standort des Erweiterungsbaus wird im Rahmen der Gesamtplanung entschieden, in welchem der vorgenannten Bauabschnitte der Erweiterungsbau integriert wird oder ob die Realisierung des Erweiterungsbaus als gesonderter Bauabschnitt ausgestaltet wird.
Als konkrete Meilensteine bzw. Rahmentermine wird seitens des Auftraggebers Folgendes vorgegeben:
08/2022 - 03/2023: Planung
03/2023 - 09/2023: Puffer, evtl. Antragstellung für Förderung
09/2023 - 09/2025: Bauabschnitt I Altbau
09/2025 - 12/2027: Bauabschnitt II Neubau
12/2027- 06/2028: Bauabschnitt III Zwischenbau mit Eingangsbereich
Die Entscheidung, ob der Erweiterungsbau in einem der vorgegebenen Bauabschnitte integriert oder als gesonderter Bauabschnitt ausgewiesen wird, kann im gegenseitigen Einvernehmen zu einer Verschiebung der Meilensteine bzw. Rahmentermine führen.
Die Fertigstellung der gesamten Sanierung soll bis zum 06/2028 erfolgen.
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular steht insoweit nicht der Volltext zur Verfügung. Dieser ist unter dem angegebenen Link mit der Unterlage „Verfahrensbedingungen“ unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Honorarangebots sowie eines schriftlichen Konzepts zu den bekanntgemachten Zuschlagskriterien einschl. Angaben zur Berufserfahrung der Projektleitung aufgefordert werden, erfolgt ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl in absteigender Reihenfolge nach den folgenden Kriterien, wobei sich die Wertung und Gewichtung im Einzelnen auch aus den „Verfahrensbedingungen“ ergibt:
(1) Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) (10fach);
(2) Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) im Tätigkeitsbereich des Auftrages beschäftigten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte (10fach);
(3) Fünf Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (30fach) über in den letzten fünf Jahren (01/2017 bis einschließlich 12/2021) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend fünf Referenzen angeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die fünf Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- TGA-Fachplanung einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in den letzten 5 Jahren (01/2017 bis einschließlich 12/2021) begonnen und abgeschlossen wurden;
- im Bereich Büro-/Verwaltungsgebäude oder vergleichbar;
- mit Baukosten (KG 300 + 400) von mind. EUR 5,0 Mio. (brutto);
- bei laufendem Betrieb;
- für einen öffentlichen Auftraggeber;
- unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen.
Es ist folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen:
1. Stufe: Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1 bis einschl. 3 gem. § 55 Abs. 1 HOAI).
2. Stufe: Genehmigungs- und Ausführungsplanung (Leistungsphasen 4 und 5 gem. § 55 Abs. 1 HOAI).
3. Stufe: Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7 gem. § 55 Abs. 1 HOAI).
4. Stufe: Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI).
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der ersten Stufe. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
(1) Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV;
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens:
- Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
- Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen.
(1) Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) im Tätigkeitsbereich des Auftrages beschäftigten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV;
(2) Eigenerklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1-3 VgV:
- im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten des anderen Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen werden;
- der Nachweis kann beispielweise mit einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden;
- bei der Eignungsleihe der beruflichen Kapazität eines anderen Unternehmens hat der Bewerber das andere Unternehmen zugleich als Unterauftragnehmer anzugeben und einzusetzen;
- bei der Eignungsleihe der wirtschaftlichen und finanziellen Kapazität eines anderen Unternehmens wird die Zurverfügungstellung des Eignungskriteriums in Form einer gemeinsamen (=gesamtschuldnerische) Haftung im Sinne des § 47 Abs. 3 VgV durch das vorgenannte Unternehmen verlangt; auf Anforderung des Auftraggebers hat der Bewerber eine Erklärung vorzulegen, wonach eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe besteht.
(3) Eigenerklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
(4) Angabe von fünf Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über in den letzten fünf Jahren (01/2017 bis einschließlich 12/2021) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend fünf Referenzen angeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die fünf Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- TGA-Fachplanung einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in den letzten 5 Jahren (01/2017 bis einschließlich 12/2021) begonnen und abgeschlossen wurden;
- im Bereich Büro-/Verwaltungsgebäude oder vergleichbar;
- mit Baukosten (KG 300 + 400) von mind. EUR 5,0 Mio. (brutto);
- bei laufendem Betrieb;
- für einen öffentlichen Auftraggeber;
- unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen.
Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) sowie dem Zuschlagsverfahren mit anschließenden Bietergesprächen (2. Stufe). Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes: Für den Teilnahmeantrag soll das dafür vorgesehene Bewerbungsformular verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich unter dem o. g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrags per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsformular beizufügen, auf der Plattform hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Plattform und den oben genannten Link zu richten.
Eingegangene, wesentliche Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes: Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link die für die Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen sowie die insbesondere auch für diese Stufe maßgeblichen Verfahrensbedingungen unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Es ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Angebotes durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Abgabe des Angebots per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Für die Angebotsabgabe sowie die Teilnahme an dem Bietergespräch wird keine Vergütung gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass über Regelungen des Vertrages samt Anlagen im Bietergespräch nur dann verhandelt werden kann, wenn der Bieter konkrete Fragen oder Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im Vorfeld unter o. g. Link spätestens bis zum Termin für die Angebotsabgabe einreicht. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb).
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblatts abgeben,
1. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
2. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist,
3. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
4. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die entsprechenden Anlagen sind dem Formblatt "Deckblatt für die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft" entsprechend beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]