OGTS - Gerhardingerschule Hier: Liefern und Einbau von Fenster Referenznummer der Bekanntmachung: 2111-2019-16
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwandorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
OGTS - Gerhardingerschule Hier: Liefern und Einbau von Fenster
Neubau Offene Ganztagsschule, Erweiterung der Pausenhalle und Neugestaltung des Pausenhofes der Gerhardinger Schule, Teilabbruch und Sanierung ehemaliges Krankenhaus zum Stadtarchiv mit Freianlagen.
-Neubau einer offenen Ganztagesschule
-Teilabbruch und Kernsanierung ehemaliges Krankenhaus zum Stadtarchiv
-Erweiterung der Pausenhalle in Schulbetrieb
Kirchengasse 3, Schwandorf
Das Bauvorhaben liegt im Zentrumvon Schwandorf. Die bestehende Gerhardinger Schule, Pausenhalle, das ehemalige Krankenhaus und der vorgesehene Neubau OGTS umfassen an drei Seiten den bestehenden Pausenhof.
Sanierung des ehemaligen Krankenhauses zum Stadtarchiv (GF ca. 300m², 3-stöckig mit BRI ca. 3295m³): Die tragenden Bauteile bestehen vor allem aus Sandsteinmauerwerk. Im Rahmen der Baumeisterarbeiten werden neue Betonbodenplatten, Stahlbetondecken, ein Aufzugsschacht und Treppen eingebracht. Der Kniestock wird zurückgebaut und neu aufgemauert. Das Dach wird als Walmdach mit Holzdachstuhl mit Biberschwanzdeckung ausgeführt.
Neubau OGTS (Grundfläche ca. 224m², 4-stöckig mit BRI ca. 3875 m³): Die Gründung erfolgt über Betonfundamente und -bodenplatte. Die tragenden Bauteile bestehen aus Stahlbetonwänden und -decken sowie -treppen und Mauerwerkswänden. Im Treppenauge wird eine Aufzugsanlage eingebaut. Das Dach wird als Walmdach mit Holzdachstuhl mit Biberschwanzdeckung ausgeführt.
Anbau der Pausenhalle (Grundfläche ca. 75m², 1-stöckig mit BRI ca. 305 m³) Die bestehende Pausenhalle ist vor der Turnhalle vorgelagert und wird um ca. 75m² erweitert. Die Gründung des Anbaus erfolgt mit Betonfundamenten und -bodenplatte. Die tragenden Teile werden als Stahlbetonstützen und -unterzüge hergestellt, die Fassade als Pfosten-Riegel-Fassade. Als Dach soll eine Holzkastendecke mit Brettsperrholzrippen als Flachdachkonstruktion mit Abdichtung und Begrünung ausgeführt werden. Die bestehende Halle wird während des Innenausbaus renoviert.
Der Pausenhof und der Vorplatz des Rathauses werden zum Abschluss der Bauarbeiten neu gestaltet. Als Verbindung zum Rathaus ersteht eine neue Außentreppenanlage aus Metall mit einen Außenaufzug .
Fenster:
•16 doppelflüglige Holz-Alu-Fenster
•5 Fenstertüren
•11 Fixverglasungen Holz-Alu
•16 Raffstoreanlagen
•31 Stichbogenfenster mit Sprossen aus Holz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=241366
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=241366
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=241366
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=241366
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Zimmer-Nr. 101
E-Vergabe – ohne Teilnahme Dritter !
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragsgeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftragsgeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schwandorf.de