Erstellung eines Usability-Webkonzepts Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SJU000002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines Usability-Webkonzepts
Gesucht wird Unterstützung für die Erstellung eines Usabilitykonzepts „Web-Arbeitsplatz“ als Grundlage für die anschließende fachliche Bewertung der erarbeiteten Lösungsvorschläge sowie für die Umsetzungsentscheidung und Beauftragung/Priorisierung.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (geschätzte 200 Arbeitstage pro Jahr). Arbeitstage sind jeweils Montag bis Freitag.
Der Leistungsbeginn erfolgt vier Wochen nach Zuschlagserteilung.
Im Anschluss an die Mindestvertragslaufzeit kann die Laufzeit mit zweimaliger Verlängerungsoption um ein Jahr verlängert werden.
Weitere Details zu den ausgeschriebenen Dienstleistungen sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Gesucht wird Unterstützung für die Erstellung eines Usabilitykonzepts „Web-Arbeitsplatz“ als Grundlage für die anschließende fachliche Bewertung der erarbeiteten Lösungsvorschläge sowie für die Umsetzungsentscheidung und Beauftragung/Priorisierung.
Im Anschluss an die Mindestvertragslaufzeit kann die Laufzeit mit zweimaliger Verlängerungsoption um ein Jahr verlängert werden.
zweimalige Vertragsverlängerungoption um jeweils ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Persönlichen Lage, insb. zum Nichtvorliegen von Insolvenzverfahren,Liquidation, schwereVerfehlungen,Tatbestände des § 123 Abs. 1 GWB, der Voraussetzungen des Ausschlusses nach demArbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen;
- durschnittlicher Jahresumsatz für die Jahre 2019, 2020 und 2021
- durchschnittlicher Jahresumsatz auf dem Gebiet "Informationstechnologie in Verbindung mit Consulting-Leistungen" für die Jahre 2019, 2020 und 2021
- Mindestanforderung durchschnittlicher Jahresumsatz: Netto-Jahresumsatz > [Betrag gelöscht] Euro
- Mindestanforderung durchschnittlicherr Jahresumsatz auf dem Gebiet "Informationstechnologie in Verbindung mit Consulting-Leistungen": Netto-Jahresumsatz > [Betrag gelöscht] Euro
- Unternehmensdarstellung (Vorstellung Unternehmen sowie allgemeines Leistungsportfolio und Tätigkeitsschwerpunkte der letzten 5 Jahre)
- 2 geeignete, nachprüfbare Referenzen, die belegen, dass das Unternehmen in Art und Umfang mit der hier zu vergebenden Leistung verlgeichbare Tätigkeiten erbracht hat bzw. gegenwärtig erbringt
- Mitarbeiterzahl im Segment "Informationstechnologie in Verbindung mit Consulting-Leistungen" für die Jahre 2019, 2020 und 2021
- Human Ressource Management (Darstellung der Sicherstellung , dass die benötigten technischen Fachkräfte in der geforderten Qualität und Quantität bereit gestellt werden können)
Mindestanforderung Unternehmensdarstellung:
- Umfang von mind. 2 DIN A4-Seiten, welche konkret auf die in der Bewertungsmatrix "Eignungskriterien" genannten Punkte Bezug nimmt
Mindestanforderungen Referenzen:
- Beratungsleistung im Bereich Informationstechnologie
- Abschlusszeitpunkt des Referenzauftrages < 5 Jahre
- Gesamtvolumen Ihrer Beteiligung am IT-Vorhaben in Personentagen: > 100 PT
- Gesamtzeitraum der Beteiligung am IT Vorhaben: mind. 12 Monate
- Anzahl der am Projekt beteiligten Mitarbeiter: mind. 2 Mitarbeiter
Mindestanforderung Mitarbeiteranzahl:
> 5 Mitarbeiter
Mindestanforderungen Human Ressource Management:
- Alle in der Bewertungsmatrix "Eignungskriterien" genannten Punkte werden erläutert
- Ersatz bei nicht planbaren Ausfällen durch einen gleichwertigen Berater innerhalb von 10
Arbeitstagen
- Die Kosten für den Wissenstransfer trägt der Auftragnehmer
- Erläuterung, wie der personelle Aufwand beim Auftraggeber im Falle eines Beraterwechsels möglichst gering gehalten wird
- Schulung der eingesetzten Berater bei Neuerungen (neue Versionen eingesetzter Tools oder Middleware, neue Technologien, Weiterentwicklung im eingesetzten Umfeld)
- Scientology Schutzerklärung
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Verpflichtungserklärung
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
- Teleservicevereinbarung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht.
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.