Unterhalts- und Glasreinigung AELF Abensberg-Landshut Referenznummer der Bekanntmachung: 2021SQ000005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Abensberg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aelf-al.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung AELF Abensberg-Landshut
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut, schreibt die Unterhaltsreinigung für den Standort Abensberg inkl. Siegenburg (Los 1); die Glas- und Rahmenreinigung am Standort Abensberg inkl. Siegenburg (Los 2); die Unterhaltsreinigung für den Standort Landshut (Los 3) sowie die Glasreinigung am Standort Landshut (Los 4) für seine Objekte in Abensberg, Siegenburg und in Landshut aus.
Für Los 1 Unterhaltsreinigung Abensberg / Siegenburg beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf 1.426,81m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 177.530 m².
Für Los 2 Glas- und Rahmenreinigung Abensberg / Siegenburg beläuft sich die Grundfläche auf rund 120,26m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 240 m².
Für Los 3 Unterhaltsreinigung Landshut beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf 1.260,43 m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 152.180 m².
Für Los 4 Glasreinigung (ohne Rahmen) Landshut beläuft sich die Grundfläche auf rund 395,84m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 791 m².
Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt insgesamt maximal 5 Jahre.
Eine fakultative Objektbesichtigung ist möglich. Näheres zur Anmeldefrist siehe Vergabeunterlagen.
Unterhaltsreinigung AELF Abensberg-Landshut am Dienstort Abensberg inkl. Forstrevier Siegenburg
Unterhaltsreinigung AELF Abensberg-Landshut für die Objekte:
- Adolf-Kolping-Platz 1; 93326 Abensberg
- Marktplatz 14; 93354 Siegenburg
Glas- und Rahmenreinigung AELF Abensberg-Landshut am Dienstort Abensberg inkl. Forstrevier Siegenburg
Glas-und Rahmenreinigung AELF Abensberg-Landshut für die Objekte:
- Adolf-Kolping-Platz 1; 93326 Abensberg
- Marktplatz 14; 93354 Siegenburg
Unterhaltsreinigung AELF Abensberg-Landshut am Dienstort Landshut
Unterhaltsreinigung AELF Abensberg-Landshut für die Objekte:
- Klötzlmüllerstr. 1, 84034 Landshut
- Klötzlmüllerstr. 3, 84034 Landshut
Glasreinigung AELF Abensberg-Landshut am Dienstort Landshut
Glasreinigung AELF Abensberg-Landshut für die Objekte:
- Klötzlmüllerstr. 1, 84034 Landshut
- Klötzlmüllerstr. 3, 84034 Landshut
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
-Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Unterhaltsreinigung), bezogen auf die letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer
gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder
nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen
und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem
geforderten Umfang vorliegen. Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
- Eigenerklärung über das bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird.
Mindestanforderung an die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung sind folgende Deckungssummen:
[Betrag gelöscht] EURO für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EURO für Sach- und Umweltschäden, [Betrag gelöscht] EURO für Bearbeitungsschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, [Betrag gelöscht] EURO für Schlüsselverlust und [Betrag gelöscht] EUR für Allmählichkeitsschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Versicherungsjahr betragen.
- Bitte erstellen Sie eine Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte
Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters
jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Bietergemeinschaften haben diese Datei für jedes Mitglied einzeln zu erstellen und entsprechend zu kennzeichnen.
Die Datei(en) ist/sind als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen.
- Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend
näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters über wesentliche Dienstleistungen in der Unterhaltsreinigung aus den
letzten drei Jahren, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
anzugeben.
- Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit
seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls
zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“
vorzulegen.
Mindestanforderung an die Referenzen sind MINDESTENS DREI geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und §98c AufenthG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach eröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.