Generalplanungsleistungen für das Projekt Wiederaufbau Kunsteisbahn Königssee Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-L-016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für das Projekt Wiederaufbau Kunsteisbahn Königssee
Generalplanungsleistungen für das Projekt Wiederaufbau Kunsteisbahn Königssee
Die Kunsteisbahn Königssee ist eine Kunsteisbahn für den Bob-, Rodel- und Skeleton-Sport in Schönau am Königssee im Berchtesgadener Land. In der Nacht vom 17.07.2021 zum 18.07.2021 wurde die Kunsteisbahn durch lang anhaltende und intensive Regenfälle sowie den daraus fol-genden Geröllmassen zu einem großen Teil zerstört.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung der zur Realisierung des Projekts "Wiederauf-bau Kunsteisbahn Königssee mit eigenem nutzungsgerechten und effektiven Objektschutz gegen Georisiken" erforderlichen Planungs-, Beratungs- und Überwachungsleistungen durch den Auf-tragnehmer nach Maßgabe des Generalplanervertrags. Hierzu gehören insbesondere folgende Leistungen:
- Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff. HOAI:
Grundleistungen nach Anlage 12.1 für die Leistungsphasen 1 – 9 für den teilweisen Ab-riss/Rückbau und den Wiederaufbau der Kunsteisbahn (einschließlich fahrdynamischen Be-rechnungen, mit zugehörigen bahn- und ablaufspezifischen Gebäuden), erforderliche Untersu-chungen zum Steinschlag (mit Massenbewegungen und Geschiebeaustrag) sowie Errichtung des Objektschutzes gegen die Steinschlag- und Wildbachgefahren.
Besondere Leistungen nach Anlage 12.1 für die Leistungsphasen 1 – 9 nach Bedarf und ge-sonderter Beauftragung (Option)
Sonstige Besondere Leistungen gemäß Besondere Leistung Gefahrenanalyse Wildbach
- Leistungsbild Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI:
Grundleistungen nach Anlage 14.1 Leistungsphasen 1 – 6 für den teilweisen Abriss/Rückbau und den Wiederaufbau der Kunsteisbahn (mit zugehörigen bahn- und ablaufspezifischen Ge-bäuden), erforderliche Untersuchungen zum Steinschlag (mit Massenbewegungen und Ge-schiebeaustrag) und Errichtung des Objektschutzes gegen die Steinschlag- und Wildbachge-fahren.
Besondere Leistungen nach Anlage 14.1 für alle Leistungsphasen nach Bedarf und gesonder-ter Beauftragung (Option)
- Leistungsbild Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI:
Grundleistungen nach Anlage 15.1, Leistungsphasen 1 - 9, für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 für den teilweisen Abriss/Rückbau und den Wiederaufbau der Kunsteisbahn (mit zu-gehörigen bahn- und ablaufspezifischen Gebäuden und nutzungsspezifische Anlagen wie z.B. Kältetechnik, Beleuchtung, Zeitmessungs- und Signaltechnik, Förderanlagen).
Besondere Leistungen nach Anlage 15.1 für alle Anlagengruppen und Leistungsphasen nach Bedarf und gesonderter Beauftragung (Option)
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit dem Vertragsschluss die Vertragsstufe 1. Mit der Vertragsstufe 1 hat der Auftragnehmer in allen beauftragten Leistungsbildern den Stand der Vorplanung (Leitungsphase 2) sowie die sonstige Besonderen Leistung Gefahrenanalyse Wildbach zu erbringen. Entscheidet sich der Auftraggeber nach der Vertragsstufe 1 für eine Wei-terverfolgung des Projekts, erfolgt die Beauftragung der weiteren Leistungen gemäß § 2 nach Leistungsphasen stufenweise. Dem Auftraggeber steht es jeweils frei zu entscheiden, welche Leistungsbilder, Leistungsphasen, Grundleistungen und besonderen Leistungen hieraus er in der jeweils nächsten Vertragsstufe beauftragt. Der Auftraggeber kann dabei auch auf einzelne Leis-tungen verzichten oder mehrere Leistungsphasen gleichzeitig abrufen. Der Abruf weiterer Leis-tungsphasen kann sich auch auf einzelne Bauabschnitte/Objekte beschränken. Ein Anspruch auf eine Folgebeauftragung besteht jeweils nicht. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung und die vollständige oder teilweise Realisierung des Projekts frei.
Nach Bedarf bis zum Abschluss des Projektes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug, nicht älter als Oktober 2021 (soweit einschlägig)
A) Gesamtumsätze und Umsätze in brutto mit vergleichbaren Leistungen (Planung Ingenieur-bauwerke, Planung Objektschutz gegen Georisiken) in den letzten 3 Jahren
B) Nachweis des Bieters/Mitglied einer Bietergemeinschaft über das Bestehen einer Berufshaft-pflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versi-cherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu B) Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers über Generalplanerleistungen für Kunsteisbahnen für den Bob- und Rodelsport aus den Jahren 2010 bis heute. Zugelassen sind nur Referenzprojekte über Generalplanerleistungen für den Umbau und/oder Modernisierung oder Neubau einer kombinierten Kunsteisbahn für den Bob- und Rodelsport, die
- die Planung des Ingenieurbauwerks gemäß §§ 41 ff. HOAI (mindestens Honorarzone III, mind. Leistungsphasen 2 bis 8),
- Tragwerksplanung gemäß §§ 51 ff. HOAI (mind. Leistungsphasen 2 bis 6) sowie
- die Planung der Technischen Ausrüstung (Anlagegruppen 1, 2, 4, und 7 mit Kältetechnik), je-weils mindestens Leistungsphasen 2, 3 und 5) gemäß §§ 55 ff. HOAI umfassen.
Ferner müssen die Referenzprojekte baufertiggestellt sein und Baukosten von mindestens 20 Mi-o. € brutto (KG 200 bis 500) aufweisen.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen (siehe Formblatt Referenzen Gene-ralplanerleistungen Kunsteisbahn): a) Bezeichnung des Projekts sowie Umbau und/oder Modernisierung oder Neubau, b) Kombinierte Kunsteisbahn für den Bob- und Rodelsport c) Leistungsumfang (Leistungsbild, Honorarzonen, Leistungsphasen) c) Leistungsbeginn/Leistungsstand (abgeschlossene Leistungspha-sen)/Baufertigstellung, d) Baukosten (KG 200 bis 500 brutto), e) Auftraggeber mit Ansprech-partner
B) Benennung von Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers über die Planung von Objekt-schutzmaßnahmen gegen Georisiken aus den Jahren 2010 bis heute: Zugelassen sind nur Refe-renzprojekte über Planungsleistungen für den Umbau und/oder Modernisierung oder Neubau von Ingenieurbauwerken gemäß §§ 41 ff. HOAI (mindestens Honorarzone III, mind. Leistungspha-sen 1 bis 8), die baufertiggestellt sind, Baukosten (KG 200 bis 500 brutto) von mindestens 500.000,00 € brutto (Objektschutz gegen Wildbachgefahren) bzw. mindestens 300.000,00 € (Ob-jektschutz gegen Steinschlag) aufweisen.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen (siehe Formblatt Objektschutz ge-gen Georisiken): a) Bezeichnung des Projekts sowie Umbau und/oder Modernisierung oder Neubau, b) Objektschutz gegen Steinschlaggefahren, Parametererhebung Steinschlag, 3D-Steinschlagsimulation, Objektschutz gegen Wildbachgefahren c) Leistungsumfang (Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke, Honorarzone, Leistungsphasen) c) Leistungsbeginn/Leistungsstand (abgeschlossene Leistungs-phasen)/Baufertigstellung d) Baukosten (KG 200 bis 500 brutto), e) Auftraggeber mit Ansprech-partner
C) Benennung von Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers über die Gefahrenanalyse Wildbachgefährdungsbereiche aus den Jahren 2010 bis heute. Zugelassen sind nur Referenzpro-jekte die Gefahrenanalysen für Wildbachgefährdungsbereiche beinhalten und abgeschlossen sind.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen (siehe Formblatt Referenzen Gefahren-analyse): a) Gewässerbezeichnung und Ort, b) Leistungsumfang (Gefahrenanalyse Wildbachge-fährdungsbereiche, Ermittlung des Geschiebezuschlags, Analyse Hydraulik, Analyse Hydrolo-gie), c) Leistungsbeginn/Leistungsende d) Auftraggeber mit Ansprechpartner
D) Anzahl der Dipl.-Ing. (o. glw. Abschlüsse, z. B. Master of Engineering), die im Bereich Pla-nung Ingenieurbauwerke sowie im Bereich Planung Objektschutz gegen Georisiken tätig sind, einschließlich Büroinhaber.
E) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Mindestanforderungen zu A): Es muss mindestens eine Referenz über Generalplanerleistungen über den Umbau und/oder Modernisierung oder Neubau einer kombinierten Kunsteisbahn für Bob- und Rodelsport genannt werden, die die genannten Anforderungen erfüllt.
Mindestanforderungen zu B): Es müssen 5 Referenzen genannt werden, die die genannten An-forderungen erfüllen. Von diesen Referenzen müssen mindestens zwei Referenzen Objekt-schutzmaßnahmen gegen Steinschlaggefahren im Hochgebirge einschl. Parametererhebung und 3D-Steinschlagsimulation und mindestens zwei Referenzen Objektschutzmaßnahmen gegen Wildbachgefahren beinhalten.
Mindestanforderungen zu C) Es müssen mindestens 2 Referenzen genannt werden, die die ge-nannten Anforderungen erfüllen. Über die Gesamtheit der vorgelegten Referenzen muss die Er-bringung von Analysen zur Ermittlung des Geschiebezuschlags, der Hydraulik und der Hydrolo-gie nachgewiesen werden.
Mindestanforderung zu D): Es müssen mindestens 5 Personen, die im Bereich Planung Ingeni-eurbauwerke und 5 Personen, die im Bereich Planung Objektschutz gegen Georisiken tätig sind, mit entsprechender Qualifikation angegeben werden können.
Die für die Durchführung der Leistungen verantwortliche/n Person/en ist/sind berechtigt die Be-rufsbezeichnung Ingenieur zu führen (§ 75 Abs.2 VgV).
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in die-sem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Aus-schluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob ent-sprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bieter erhalten eine Be-nachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Über-prüfung des SPAM-Ordners. Auch Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mit-teilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalenderta-ge nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auf-traggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]