Neubau Realschule Landshut: Küchenausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: AfG/2022-042-O
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landshut.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Realschule Landshut: Küchenausstattung
Lieferung und Montage einer Mensaküche und einer Lehrküche
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Montage einer Mensaküche:
- Ausgabetheke aus CNS mit Kühlvitrine, Wasserbädern, Kühlschränken;
- Vorbereitungsbereich mit Herd, Kombidämpfern, Spülbecken, Thermoporten;
- Trockenlager, Kühlzelle mit TK und NK inkl. Kühltechnik;
- Spülküche mit Haubenspülmaschine, Tellerwärmer, Regalwagen, Geschirrabräumwägen;
- Garderobenschränke mit Sitzbank, Bürostuhl mit Bürotisch;
- Geschirr, Kleininventar;
Lieferung und Montage einer Lehrküche:
- Küchenzeilen mit Spülbecken, Induktionsherden, Schubladen- und Flügeltürschränken;
- Arbeitsfläche aus Granit und HPL beschichteten Platten;
- Wand- und Hängeschränke mit Backöfen, Mikrowellen, Spülmaschinen, Kühlschränken, Schubladen- und Flügeltürschränken;
- Waschmaschine und Trockner;
- Tablethalterungen;
- Holzstühle und Holztische im Speisen- und Theoriebereich;
- Bürostuhl mit Bürotisch höhenverstellbar;
- Geschirr, Kleininventar;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe.
1) Eigenerklärung über eine bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit für den unter II.1.4) beschriebenen Auftrag ausreichenden Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung i.S.v. III.1.2) 1) Satz 1 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, hat auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle den Nachweis für das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Angebot angegebenen Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsnachweises zu belegen.
2) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren.
1) Eigenerklärung über mindestens 3 und höchstens 5 erbrachte Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbar sind, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Ausführungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Bescheinigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der jeweils benannten Bauleistung. Sollte der Bieter mehr als 5 Bauleistungen benennen, werden nur die ersten 5 benannten Bauleistungen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Bauleistung welchem Mitglied zuzuordnen ist. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Bauleistungen benannt werden.
2) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Bei Bietergemeinschaften ist je Kalenderjahr die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der Mitglieder zu addieren.
3) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrags verfügt;
4) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Eigenerklärung über mindestens 3 und höchstens 5 erbrachte Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbar sind, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Ausführungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Bescheinigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der jeweils benannten Bauleistung. Sollte der Bieter mehr als 5 Bauleistungen benennen, werden nur die ersten 5 benannten Bauleistungen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Bauleistung welchem Mitglied zuzuordnen ist. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Bauleistungen benannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch, die Anwesenheit von Bietern ist nicht erlaubt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.