München Klinik Neuperlach - Umbau Ebene 03 Station 32
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
München Klinik Neuperlach - Umbau Ebene 03 Station 32
- Schutzabdeckungen Boden, Staubschutz, Möbelschutz auf 1500 m² Nutzfläche
- Anstrich von Gipskarton- Wänden ca. 3000 m³
- Anstrich von Gipskarton – Decken und Friesen ca. 950 m²
- Elastische Fugen ca. 2500 m
- Bodenbeschichtung Epoxidharz ca. 60 m²
Oskar-Maria-Graf-Ring 51, Fl.Nr. 1910/0, Gemarkung Perlach, 81737 München
- Schutzabdeckungen Boden, Staubschutz, Möbelschutz auf 1500 m² Nutzfläche
- Anstrich von Gipskarton- Wänden ca. 3000 m³
- Anstrich von Gipskarton – Decken und Friesen ca. 950 m²
- Elastische Fugen ca. 2500 m
- Bodenbeschichtung Epoxidharz ca. 60 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Malerarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Ort: keiner
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de