Lieferung preisgebundener Schulbücher gemäß Lernmittelverordnung Referenznummer der Bekanntmachung: 13/902-8/1-2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung preisgebundener Schulbücher gemäß Lernmittelverordnung
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von lernmittelfreien Schulbüchern im Wert von ca. 277.000 € Euro für zwei Gymnasien, einer Berufsschule und einem Sonderpädagogischem Förderzentrum im Landkreis Dachau. Der tatsächliche Bedarf der Schulen und somit der Gesamtwert des Loses kann niedriger sein. Es besteht seitens des Bieters kein Anspruch auf Abnahme von Büchern in Höhe des angegebenen geschätzten Auftragswertes, dieser erreicht aber voraussichtlich mindestens die Höhe von 50.001 €.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von lernmittelfreien Schulbüchern im Wert von ca. 274.000€ Euro für zwei Realschulen und einem Gymnasium (mit einer Außenstelle) im Landkreis Dachau. Der tatsächliche Bedarf der Schulen und somit der Gesamtwert des Loses kann niedriger sein. Es besteht seitens des Bieters kein Anspruch auf Abnahme von Büchern in Höhe des angegebenen geschätzten Auftragswertes, dieser erreicht aber voraussichtlich mindestens die Höhe von 50.001 €.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche
- Ggf. Erklärung über Bietergemeinschaft
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- weitere Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen
Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages beträgt: 150.000 €
- Angabe geeigneter Referenzen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
In mindestens 3 Fällen vergleichbare Leistung
Die Bestellungen werden nach den Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG) ausgeführt. DerAuftragnehmer erhält einzelne Bestellungen, die jeweils eine Schule betreffen. Die überwiegende Anzahl der Abrufbestellungen werden ab September getätigt.
Es werden grundsätzlich nur Bücher bestellt, die durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für die Verwendung im Rahmen der Lernmittelfreiheit zugelassen wurden.
Die Lieferungen müssen innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des jeweiligen Abrufauftrags an die Schulen ausgeliefert werden (auch bei Nachbestellungen und ggf. Einzelexemplaren). Die Lieferungen können nur außerhalb der gesetzlichen Schulferien in Bayern erfolgen, es sei denn, es wurde mit der betreffenden Schule anderweitige Lieferzeiten abgesprochen. Sollte das Ende der zweiwöchigen Lieferfrist in einen Ferienzeitraum fallen, so ist die Lieferung direkt nach Ferienende auszuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.