Röntgen-Arbeitsplatz + Mobiles Röntgengerät Aschaffenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000222
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gdekk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Röntgen-Arbeitsplatz + Mobiles Röntgengerät Aschaffenburg
Beschaffung eines Röntgen-Arbeitsplatz + Mobiles Röntgengerät für das Mitgliedskrankenhaus Klinikum Aschaffenburg-Alzenau
Röntgen-Arbeitsplatz + Mobiles Röntgengerät
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Röntgen-Arbeitsplatz + Mobiles Röntgengerät Aschaffenburg
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Ansicht ohne Registrierung erhältlich unter https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/eva/supplierportal/ehealth/tabs/home
Über dieses Portal können Sie nicht nur die Ausschreibungsunterlagen ohne Registrierung einsehen, sondern auch Ihre Angebote zu den Verfahren unkompliziert elektronisch bearbeiten und abgeben.
Beachten Sie aber bitte: Zur elektronischen Bearbeitung und elektronischen Abgabe der Angebote müssen Sie sich über das Portal registrieren, da wir ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zulassen.
Die Registrierung und der Zugang sind kostenfrei!
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.