Stadt Rosenheim: Umsetzung der 120-monatigen Hardware-Erneuerung der ILS Rosenheim Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2021-0053
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rosenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Rosenheim: Umsetzung der 120-monatigen Hardware-Erneuerung der ILS Rosenheim
Stadt Rosenheim beabsichtigt die Vergabe der Ausführungsleistungen im Rahmen der turnus-gemäßen 120-monatigen Hardware-Erneuerung der ILS-Technik für die von ihr betriebene Integrierte Leitstelle (ILS) Rosenheim
Die Leistungen werden wird in zwei (2) Fachlosen beschafft:
Los 1: IT-Systeme und Kommunikationstechnik
Los 2: Leitstellenmöblierung
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in folgenden Dokumenten:
• "RO_ILS_LV-Los-1" mit "RO_ILS_LB_Los-1"
• "RO_ILS_LV-Los-2" mit "RO_ILS_LB_Los-2",
• "RO_ILS_EVB-IT_Systemvertrag_Los-1"
• "RO_ILS_Werkvertrag_Los-2"
HINWEIS: Das für die Nutzung durch die Leitstellendisponenten (m/w/d) vorgesehene Kommunikationssystem ("Los 3" - ELDIS-Implementierung) wird separat beschafft.
IT-Systeme und Kommunikationstechnik
Siehe Vergabeunterlagen.
Lieferung und Erstellung der IT-Systeme und Kommunikationstechnik für die ILS Mittelfranken-Süd (Gesamtsystem) im Sinne eines geschuldeten Erfolgs.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Leitstellenmöblierung
Siehe Vergabeunterlagen.
Erstellung und LIeferung inkl. Aufbau und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Leitstellenmöblierung für die ILS Mittelfranken-Süd (Gesamtsystem) im Sinne eines geschuldeten Erfolgs.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Abschnitt IV: Verfahren
Es wird ein beschleunigtes offenes Verfahren wegen hinreichend begründeter Dringlichkeit gem. § 15 Abs. 1, 3 VgV durchgeführt. Die Dringlichkeit begründet sich einerseits in dem aktuellen Zustand der Leitstellentechnik. Des Weiteren wird auch auf das Schreiben "Kommunale Auftragsvergaben; Auftragsvergaben während der COVID19-Pandemie" des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 24.11.2020 (Az. B3-1512-30-106), um investive Maßnahmen der öffentlichen Hand zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID19-Pandemie zu beschleunigen, hingewiesen und von dieser Regelung/Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Systeme und Kommunikationstechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ainring
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83404
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leitstellenmöblierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ainring
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83404
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge angegebenen Preise sind nicht richtig. Von der Angab eder richtigen Preise wurde abgesehen, da es sich um Geschäftsgeheimnisse der betreffenden Unternehmen handelt.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.