Medizinische Versorgung - kTA Flughafen München Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-33-22-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medizinische Versorgung - kTA Flughafen München
Medizinische Versorgung - kTA Flughafen München
kombinierte Transit- und Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München, Nordallee 50, 85356 München-Flughafen
Der AN übernimmt die ambulante allgemeinmedizinische Grundversorgung (Arztsprechstun-den) sowie die ambulante medizinische Notfallversorgung (Sanitätsdienst) der in der kTA un-tergebrachten Personen.
Der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern er nicht einen Monat vor dem jeweils aktuellen Vertragsende gekündigt wird.
Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 31.05.2026. Zu diesem Zeitpunkt endet das Ver-tragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet,
aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Gewerbeanmeldung, Berufs- Handelsregisterauszug, Eintragung
in die Handwerksrolle oder Eintragung bei der IHK, oder anderweitige sonstige Nachweise oder jeweils
gleichwertig
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei
Nichterfüllung):
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages iHv [Betrag gelöscht] Euro jeweils in den drei letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen sind auf gesondertes Verlangen
der Zentralen Vergabestelle vorzulegen. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung)
• Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
Eigenerklärung Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 5
von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Personenschaden in Höhe von mindestens: 5.000.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert)
Sachschäden in Höhe von mindestens: 2.500.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert)
Vermögenschäden in Höhe von mindestens: 100.000,- € pro Jahr(2-fach maximiert)
Obhuts-/Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden in Höhe von mindestens: 250.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert)
für das Abhandenkommen von Schlüssel-/Codekarten-/Transpondern in Höhe von mindestens: 50.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert)
Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress je in Höhe von mindestens: 2.500.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert)
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen.
Eine entsprechende schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung
in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann,) oder einen entsprechenden
Versicherungsnachweis (, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht,) wird auf
gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle eingereicht.
Über die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124):
• Vorlage von zwei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Es werden auch Referenzen akzeptiert, welche mehr als drei Jahre zurückliegen.
Die Referenzen sind geeignet, wenn sie mit dem Leistungsgegenstand nach Art und Umfang des Auftrags vergleichbar sind.
Die Referenzen müssen mittels einer Liste mit mindestens folgendem Inhalt eingereicht und nachgewiesen werden:
- Bezeichnung der Leistung, des Auftragswerts (netto/Jahr),
- Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des
- Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers (inkl. Telefonnummer).
• Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur
Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens,
sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden.
• Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt werden (WICHTIGER HINWEIS: Sofern ein Bieter einen Unterauftragnehmer beauftragt oder eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bildet, gilt für jeden Unterauftragnehmer bzw. jede Bieter-/Arbeitsgemeinschaft die gleiche Eignungsprüfung wie für den Bieter. Bei fehlender Eignung des Unterauftragnehmers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist das Angebot des Bieters auszuschließen).
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann
gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die
vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende
Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in
Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten
oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31
UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage
stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine
Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
anfordern.
Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer
eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche
Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen
wurden.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).