Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmgp.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Labordienstleistungen für das vom Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), durchgeführte PCR-Pooltestprojekt an den Grund- und Förderschulen in Bayern.
Siehe II.2.4
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 1
Bayern (Amberg Süd)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie be-schlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rückstellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 1: Sammelstelle 1; Amberg Süd; 488 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wer-tungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte an-gestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjah-ren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wer-tungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte an-gestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjah-ren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 3
Bayern (Cham)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 3: Sammelstelle 3; Cham; 135 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben.
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wer-tungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte an-gestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjah-ren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 4
Bayern (Deggendorf)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayerischen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 4: Sammelstelle 4; Deggendorf; 568 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wer-tungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte an-gestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjah-ren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 5
Bayern (Erlangen)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayerischen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 5: Sammelstelle 5; Erlangen; 379 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben.
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wer-tungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte an-gestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjah-ren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 6
Bayern (Kulmbach)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entgegengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 6: Sammelstelle 6; Kulmbach; 351 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wer-tungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte an-gestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjah-ren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 7
Bayern (Landshut)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entgegengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 7: Sammelstelle 7; Landshut; 250 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wer-tungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte an-gestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjah-ren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 8
Bayern (Nürnberg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayerischen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entgegengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 8: Sammelstelle 8; Nürnberg; 981 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 9
Bayern (Passau)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayerischen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 9: Sammelstelle 9; Passau; 382 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 10
Bayern (Regensburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie be-schlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefäl-len, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 10: Sammelstelle 10; Regensburg; 391 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 11
Bayern (Schwabach)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie be-schlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefäl-len, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 11: Sammelstelle 11; Schwabach; 578 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 12
Bayern (Schweinfurt)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie be-schlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefäl-len, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 12: Sammelstelle 12; Schweinfurt; 799 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 13
Bayern (Kempten)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie be-schlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefäl-len, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 13: Sammelstelle 13; Kempten; 1008 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 14
Bayern (Augsburg Nord)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie be-schlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefäl-len, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 14: Sammelstelle 14; Augsburg Nord; 1153 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 15
Bayern (Würzburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie be-schlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefäl-len, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 15: Sammelstelle 15; Würzburg; 411 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 16
Bayern (Augsburg Süd)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie be-schlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefäl-len, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 16: Sammelstelle 16; Augsburg Süd; 1021 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 17
Bayern (Bamberg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie be-schlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefäl-len, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 17: Sammelstelle 17; Bamberg; 248 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 18
Bayern (München Mitte)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie be-schlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefäl-len, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 18: Sammelstelle 18; München Mitte; 1325 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 19
Bayern (Ingolstadt)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie be-schlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefäl-len, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 19: Sammelstelle 19; Ingolstadt; 612 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 20
Bayern (München Ost)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie be-schlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefäl-len, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 20: Sammelstelle 20; München Ost; 1579 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 21
Bayern (Bayreuth)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie be-schlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefäl-len, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 21: Sammelstelle 21; Bayreuth; 169 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 22
Bayern (München Süd)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie be-schlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefäl-len, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 22: Sammelstelle 22; München Süd; 1003 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 23
Bayern (Weiden)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayerischen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 23: Sammelstelle 23; Weiden; 569 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
- Es wird die Anzahl der vergleichbaren Unternehmensreferenzen, welche den in III.1.3 definierten Voraussetzun-gen entsprechen, bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
- Es wird die verfügbare Kapazität des Unternehmens für die Auswertung von PCR-Tests bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 500 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 3.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn das Unternehmen 8.000 PCR-Tests am Tag auswerten kann.
- Es werden die Personalkapazitäten des Unternehmens bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 5 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 50 medizinische Beschäftigte angestellt waren. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 150 medizinische Beschäftigte angestellt waren.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Ein Anspruch des Bieters auf Nachreichung von Unterlagen besteht je-doch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bewerber entscheiden, bei kei-nem Bewerber etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahr-heitsgemäß abgegeben / eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
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Soweit zutreffend: Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Her-kunftslandes.
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Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ zu verwenden.
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden.
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Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 3 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für Sachschäden und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden hat bzw. im Auftrags-fall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular IV „Erklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung“ zu ver-wenden.
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Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über den (vergleichba-ren) Umsatz im Bereich Auswertung von PCR-Tests auf SARS-CoV-2 in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hierzu ist das Formular V „Erklärung zu Umsätzen“ zu verwenden.
Ein Mindestgesamtumsatz von EUR 1,5 Mio. (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
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Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter / ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt, davon fachliche Angestellte im Bereich Labormedizin. Hierfür ist das Formular VI „Eigenerklärung zum Unternehmen“ zu verwenden.
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Es ist mindestens 1 Eigenerklärung zu vergleichbaren Unternehmensreferenzen einzureichen. Eine Unternehmensreferenz ist vergleichbar, wenn sie die folgenden Bereiche erfasst: a) Auswertung von PCR-Tests auf SARS-CoV-2 unter Anwendung der PCR-Methodik mit einem Volumen von durchschnittlich mindestens 500 Tests wöchentlich über mindestens 6 Monate, b) regelmäßige Bekanntgabe der Testergebnisse spätestens am Tag nach der Probennahme, c) die Referenz liegt nicht länger als 3 Jahre ab Datum der Bekanntmachung in der Vergangenheit, d) alle Anforderungen müssen durch ein und die-selbe Referenz abgedeckt sein. Für die Angabe der Referenzen ist das Formular VII „Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen“ zu verwenden.
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Es ist eine Eigenerklärung zum Standort, zur sachlichen/technischen und personellen Ausstattung des für die Auftragsaus-führung vorgesehenen Labors und zur Kapazität der täglich sowie der wöchentlich taggleich auswertbaren PCR-Tests ein-zureichen. Hierfür ist das Formular VIII zu verwenden.
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Benennung einer medizinischen Leitung sowie einer Stellvertretung unter Angabe der Ausbildung, Berufserfahrung im Bereich Labormedizin in Jahren, Qualifikation im Bereich Labormedizin (Bescheinigungen/Zertifikate sind zu benennen und als Anlage beizufügen). Hierfür ist das Formular IX zu verwenden.
Es sind Mindestanforderungen an die Eignungs durch Verwendung des Formulars „Bestätigungen fachlicher Eignung“ zu bestätigen (siehe Mindeststandards).
-ordnungsgemäßes Qualitätsmanagementsystem nach § 9 MPBetreibV.
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-Erfüllung Anforderungen der Norm EN ISO 15189 und dies auch für die vom Labor angebotene Nukleinsäure-Amplifikationsmethode (z.B. PCR-Methodik) zutrifft. Als Nachweis kann hierfür eine entsprechende Akkreditierung der DAkkS gem. EN ISO 15189 vorgelegt werden, deren Geltungsbereich eine Nukleinsäureamplifikations-methode (z.B. PCR-Methodik) umfasst. Alternativ ist vom Labor eine Selbsterklärung vorzulegen, mit der bestä-tigt wird, dass das Labor der Norm EN ISO 15189 entspricht und diese Bestätigung auch auf eine vom Labor als Laborleistung angebotene Nukleinsäureamplifikations-Analysenmethode (z.B. die PCR-Methodik) zutrifft. Sofern ein Akkreditierungsverfahren der DAkkS gem. EN ISO 15189 noch nicht abgeschlossen ist, kann in Ergänzung zu der Selbsterklärung ein Nachweis vorgelegt werden, dass ein Antrag für eine entsprechende Akkreditierung bereits gestellt wurde.
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-Mind. 6 Monate Erfahrung auf dem Gebiet der SARS-COV-2 PCR-Testungen.
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-In der Lage zur Einrichtung einer digitalen Schnittstelle zur Befundübermittlung
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-In der Lage zur Analyse von Poolproben mit einer Nukleinsäureamplifikationsmethode (z.B. PCR-Methodik) und Rückstellproben ausschließlich mit der PCR-Methodik
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-In der Lage die vor Projektbeginn zugesicherte Anzahl an täglichen Probenanalysen (Pool- und Rückstellprobenanalysen) vollständig durchzuführen und die Ergebnisse zu den festgelegten Zeiten rechtzeitig und zuverlässig zu übermitteln.
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-Bestätigung,alle Probenanalysen selbst an einem mit dem Auftraggeber abgestimmten Laborstandort durchzuführen.
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-Bewerber bestätigt für die Nutzung einer digitalen Schnittstelle als Teil des Projekts bereit zu sein, seine IT-Systeme an diese anzubinden und die damit verbundenen Kosten zu tragen sowie einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (AVV) abzuschließen.
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-Bewerber bestätigt, für die kurzfristige Lagerung der Rückstellproben bis zur etwaigen Rückstellprobenanaly-se ausreichend Lagerkapazität zu haben sowie ein Probenlogistikkonzept, was eine schnelle und eindeutige Zuordnung von Rückstellproben gewährleistet, zur Verfügung zu haben.
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-Bewerber ist in der Lage, für die eigenen Leistungen eine Verfahrensanweisung (eine Kurzanleitung für die Durchführung von Poolprobenanalysen mit einer Nukleinsäureamplifikationsmethode (z.B. mit der PCR-Methodik) sowie eine Verfahrensbewertung bezüglich der Tauglichkeit des Testmaterials und Testdurchführung durch Laien zu erstellen.
-Bewerber muss eine CE-Zertifizierung für den verwendeten Nukleinsäureamplifikationstest zum Nachweis von SARS-COV-2 vorweisen. Im Falle von sogenannten LDTs (laboratory developed tests) muss ein Nachweis, dass die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 98/79/EG Anhang 1 bzw. Art. 5 Abs. 5 der IVDR erfüllt sind, vorgelegt werden.
-Bewerber muss die Abrechnungsbefugnis nach Coronavirus-Testverordnung sicherstellen und somit die Vergütung der individuellen Rückstellprobenanalysen als Folge einer positiven Poolauflösung nicht im Rahmen des Projekts erfolgt, sondern über § 4b der Coronavirus Testverordnung, sodass gem. § 7 der Coronavirus-Testverordnung über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden kann.
-Bewerber wird sämtliche Maßnahmen ergreifen, um den Vorgaben gem. Art. 5 Abs. 5 lit. b) und c) der IVDR ab deren Geltung zu erfüllen, sodass er künftig eine gültige Akkreditierung gem. DIN EN ISO 15189 vorweisen kann. Sofern er hierzu zum Geltungsbeginn der IVDR, insbesondere des Artikel 5 nicht in der Lage ist bzw. mutmaßlich nicht in der Lage sein wird, wird er den Auftraggeber hierüber spätestens 6 Wochen vor dem Geltungsbeginn des Art. 5 Abs. 5 IVDR informieren.
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Für die benannte medizinische Leitung sowie die Stellvertretung gelten folgende Mindestanforderungen:
a) abgeschlossenes Studium der Medizin oder vergleichbar
b) mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der gesetzten Anforderungen
— Mit Angebotsabgabe: Bestätigung der Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des MiLoG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das bestehende Logistikkonzept sieht vor, dass die jeweiligen Routenfahrerinnen und Routenfahrer die Tests (Pool-Tests nebst Rückstellproben) aller teilnehmenden ca. 3.300 Schulstandorte in Bayern zu insgesamt 23 Standor-ten/Sammelstellen verbringen und die Proben dort an den entsprechenden Auftragnehmer übergeben werden. Jede die-ser Sammelstellen ist ein Los im Rahmen der Projektrealisierung. Das Logistikkonzept ist so ausgelegt, dass in der Regel die Proben an den jeweiligen Sammelstellen in einem Zeitfenster zwischen 10:00 Uhr und ca. 14:00 Uhr angeliefert werden. Hierbei verteilt sich in zeitlicher Hinsicht die Anlieferung in der Regel ungleich über den gesamten Zeitraum.
Der Auftrag wird daher in 23 Losen vergeben, wobei jedes Los eine Sammelstelle des angewandten Logistikkonzepts ab-deckt. Die untenstehend genannte Anzahl der Pools bezieht sich auf die im Regelfall täglich auszuwertenden Pools, d. h. das voraussichtliche Abnahme-Volumen und stellt keine garantierte Abnahmemenge dar. Es handelt sich um Mittelwerte, von denen nach oben oder unten abgewichen werden kann. Die Auswertungen der Pool-Tests erfolgen in der Regel an 4 Tagen in der Woche (Mo., Di., Mi., Do).
Es müssen entsprechend ausreichende Kapazitäten zur Auflösung von positiven Poolproben mittels Rückstellprobenanalyse vorgehalten werden, sofern keine anderen Proben gem. §2.4 der Rahmenvereinbarung priorisiert werden müssen. Weitere Beratungen zu den für das Projekt vorgehaltenen Labor-Kapazitäten – insbesondere der Auflösung von positiven Pools – erfolgen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens.
Die Zuschlagserteilung ist für Ende Juli 2022 vorgesehen. Der Grundvertrag läuft bis zu den Herbstferien 2022 (28. Okto-ber 2022) mit der auftraggeberseitigen Option, den Vertrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26.Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) zu verlängern.
Die Ausübung der Verlängerungsoptionen steht unter dem Vorbehalt der Fortführung des Testprojekts und der Verfüg-barkeit der notwendigen Haushaltsmittel. Derzeit kann nicht abgesehen werden, bis zu welchem Zeitpunkt und in wel-chem Umfang es pandemiebedingt erforderlich bleiben wird, Schülerinnen und Schüler regelmäßig zu testen, um die Durchführung von Präsenzunterricht zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag endet bzw. die Zeiträume der Leistungserbringung nach entsprechender Entscheidung des Gesetzgebers anzupassen sind. Die Zuschlagserteilung steht zudem unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Fragen zu Rechtsbehelfen bitten wir an das E-Mail-Postfach [gelöscht] zu richten.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-chung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunter-lagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0999
Internet-Adresse: http://stmgp.bayern.de